Textilbranche: Arbeitszeitkonto jetzt möglich
Gestiegen ist zudem die Lohnuntergrenze der Fleischwirtschaft auf bundesweit 8,60 Euro. Die nächste Erhöhung folgt am 1. Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Die Verordnung läuft bis Ende Dezember 2017. Nach der Änderung des § 8 Abs. 3 AEntG gilt folgende Grundregel: Der Mindestlohn ist auch dann zu zahlen, wenn branchentypische Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden, der nicht der jeweiligen Mindestlohnbranche angehört.
Arbeitszeitkonto
Für die Textil- und Bekleidungsindustrie wurde der Entwurf einer Folgeverordnung veröffentlicht. Die Mindestlöhne verändern sich darin nicht. Neu aufgenommen sind aber Regelungen zum Führen eines Arbeitszeitkontos, wodurch es künftig möglich ist, Überstunden auf das Konto zu übertragen.
Datenbank Recht für iGZ-Mitglieder
iGZ-Mitglieder finden unter "Tarife & Recht" stets die aktuelle Übersicht zeitarbeitsrelevanter Mindestlöhne. Nicht-Mitglieder können sich hier über die vielfältigen weiteren Vorteile einer iGZ-Mitgliedschaft informieren. (ML)
Die 7. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst steht im Anhang zum Download.