Telefonische Krankmeldung wieder möglich

Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Diese gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Ausnahmeregelung ist vorerst befristet vom 19. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

„Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken“, erläutert Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA. Die Krankschreibung per Telefon gebe Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Die Erfahrungen mit der Krankschreibung per Telefon aus dem Frühjahr hätten gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen. Der G-BA plant, sich vor Auslaufen der zeitlichen Befristung über eine Anpassung zu beraten. (GB)