Teilhabechancengesetz: Fördermöglichkeiten nutzen

Zu Beginn dieses Jahres sind zwei neue Gesetze zur Förderung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kraft getreten, die es in sich haben. Nicht nur rein begrifflich, sondern vor allem im Hinblick auf die Integration von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen sowie die Qualifizierung von Arbeitnehmern im Zuge sich wandelnder Arbeitsplatzanforderungen. Gemeint sind das Teilhabechancen- (THCG 16e und 16i SGBII) und das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Das erklärte Dieter Bohnes, Leiter der Abteilung "Gute Erwerbsbiographien schaffen" bei der Regionaldirektion NRW, auf Einladung von iGZ-Regionalkreisleiter Hans-Joachim Scharmann den Vertretern von iGZ-Mitgliedsbetrieben beim Mitgliedertreffen in Dortmund.

Die 25 Unternehmer vor Ort stellten viele Fragen zur Anwendung der Gesetze, die der Gastredner ausführlich beantwortete. Bohnes motivierte die Zuhörer, auf die gefüllten Fördertöpfe zuzugreifen, mit eigenen Förderideen auf die Agenturen zuzugehen und die Beratung der zuständigen Jobcenter in Anspruch zu nehmen.

Lohnkostenzuschuss

75 Prozent Lohnkostenzuschuss und Coaching gibt es für Arbeitnehmer, die zuvor zwei Jahre arbeitslos waren (THCG). Für Arbeitnehmer über 25 Jahre, die mehr als sechs Jahre arbeitslos waren, beziehungsweise Arbeitslosengeld II bekommen, kann es sogar 100 Prozent Zuschuss geben. Auch Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro werden dann finanziert.

Eingliederung

Ziel der Aktion ist die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen durch Arbeitgeber und Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Beim Qualifizierungschancengesetz geht es um Weiterbildungen, die bei den aktuellen gesellschaftlichen Problemen demografischer Wandel und Strukturwandel am Arbeitsmarkt helfen sollen. (CVK/JR)

09.06.2022

Präsentation Teilhabechancen- und Qualifizierungschancengesetz