Tauziehen um AÜG-Reform
„Die gute Nachricht vorweg: Wir können mit dem aktuellen Entwurf zur AÜG-Reform leben, wenngleich es uns natürlich noch lieber gewesen wäre, wenn es diese Reform erst gar nicht gegeben hätte“, kommentierte Stefan Sudmann, Leiter des iGZ-Referats Arbeits- und Tarifrecht, den Gesetzesentwurf der Großen Koalition vom 1. Juni 2016 bei einem iGZ-Mitgliedertreffen in Schwerin.
Seit der Verabschiedung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vor über 40 Jahren sei die Zeitarbeitsbranche mit zahlreichen Änderungen konfrontiert worden, die sie vor immer neue Herausforderungen gestellt hätten. „Doch nun ist der Drops hoffentlich erst einmal gelutscht“, unterstrich Sudmann. Der jetzige Entwurf dürfte weitestgehend so durchgehen.
Tauziehen
Der Arbeitsrechtler skizzierte die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs, zu denen eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Equal Pay nach neun Monaten sowie Sanktionen bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben gehören. Er machte außerdem deutlich, dass der iGZ im „monatelangen Tauziehen“ seit dem 1. Diskussionsentwurf vom November 2015 viel für seine Mitglieder erreicht habe.
Änderungen
So seien zum Beispiel die avisierten 18 Monate Höchstüberlassung mittlerweile arbeitnehmerbezogen zu verstehen und nicht, wie ursprünglich angedacht, kundenbezogen. Zudem liege die geforderte Unterbrechung bei einer Addition der Einsatzzeiten inzwischen bei nur noch drei Monaten und nicht mehr, wie zunächst vorgeschlagen, bei sechs Monaten. „Im Übrigen“, so der Verbandsjurist, „zählen die Überlassungszeiten erst ab dem 1. Januar 2017.“ Die 18 Monate Höchstüberlassung seien demnach frühestens am 30. Juni 2018 erfüllt.
Equal Pay
Der „wichtigste Punkt, den wir erreicht haben“, ist laut Sudmann die Regelung zum geplanten Equal Pay. Der Gesetzgeber erkenne jetzt an, dass die Tarifpartner der Zeitarbeit selber das Equal Pay definieren. Einzige Voraussetzung: Das Entgelt müsse als „gleichwertig“ mit dem tariflichen Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer der Einsatzbranche festgelegt werden.
Erforderliche Maßnahmen
Allerdings ergäben sich aus diesem Erfolg, den der Verband in diesem Punkt für seine Mitglieder erzielt habe, weitere Aufgaben: „Zu den erforderlichen Maßnahmen gehört nun die Überprüfung der bestehenden Tarifverträge und insbesondere der Branchenzuschlagstarifverträge sowie gegebenenfalls der flächendeckende Abschluss neuer Branchenzuschlagstarifverträge.“ Aber dafür müssten die Tarifpartner zunächst an einen Tisch.
Weitere Treffen geplant
Die anschließende rege Diskussion zeigte, dass das Interesse an der Thematik ungebrochen ist. „Die Vorbereitungen für ein weiteres Mitgliedertreffen dieser Art im Herbst laufen schon jetzt auf Hochtouren“, gab Karsten Wellnitz, Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern, den Teilnehmern mit auf den Weg. Und Sudmann betonte: „Der iGZ wird seine Mitglieder sofort über relevante Neuigkeiten zum AÜG informieren.“ Als Tagungsstätte könne er sich auch erneut das schöne Schweriner Schloss vorstellen. (BR)