Tarifverhandlungen für Fleischwirtschaft vereinbart
Offenbar kommt nun doch noch Bewegung in das Streben, einen Tarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft abzuschließen: Die die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Vertreter der Fleischwirtschaft haben sich in Sondierungsgesprächen nun darauf verständigt, Verhandlungen zum Abschluss eines gemeinsamen Tarifvertrages aufzunehmen. Das kann auch für die Zeitarbeitsbranche erhebliche Auswirkungen haben – laut Gesetz können Zeitarbeitnehmer ab dem 1. April unter eingeschränkten Bedingungen in den Bereich der Fleischverarbeitung überlassen werden, wenn die Voraussetzungen des § 6a Abs. 3 GSA Fleisch erfüllt sind.
Demnach muss ein Tarifvertrag der Einsatzbranche den Einsatz von Zeitarbeitskräften zulassen, und der Einsatzbetrieb muss tarifgebunden sein. Nur die Tarifparteien der Fleischwirtschaft können diesen Tarifvertrag abschließen. Zulässig wäre zudem auch ein Haustarifvertrag.
Abweichungen zum AÜG
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann in den Bereich der Fleischverarbeitung überlassen werden. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gelten vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) abweichende Bedingungen - eine Einsatzquote von acht Prozent des in diesem Bereich kalenderjährlich erbrachten Arbeitszeitvolumens regelt den Anteil von Zeitarbeit im jeweiligen Betrieb. Das regelmäßige vertragliche Arbeitszeitvolumen von höchstens 100 in diesem Bereich in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter darf bei diesem Inhaber nicht überschritten werden.
Überlassungshöchstdauer
Außerdem gilt eine Überlassungshöchstdauer von vier Monaten. Ab dem ersten Einsatztag greift auch das Gleichstellungsprinzip (Equal Treatment). Die Arbeitszeit muss elektronisch und manipulationssicher separat erfasst werden. Der Inhaber hat jede Überlassung der Zollverwaltung in Textform vor Beginn anzuzeigen.
Gespräche in Hamburg
Laut Gewerkschaftsmitteilung beginnen die Gespräche am 11. März in Hamburg. Dabei sollen Entgelte und Arbeitsbedingungen für die 160.000 Beschäftigten tariflich geregelt werden. Ziel sei ein gestaffelter Mindestlohn. Zwölf Euro sollen nach dem Willen der NGG am Verhandlungsende für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung (einschließlich Geflügel) unterm Strich stehen. Nach kurzer Einarbeitung soll der Mindestlohn auf 14 Euro pro Stunde steigen. Für Facharbeiter seien 17 Euro pro Stunde das Verhandlungsziel. In einem zusätzlichen Tarifvertrag sollen auch die Mindestarbeitsbedingungen geregelt werden. (WLI)