Tarifparteien müssen in der Zeitarbeit Verantwortung wahrnehmen

„Die Zeitarbeit ist ein außerordentlich wichtiges Instrument für die Unternehmen, auf unterschiedliche Beschäftigungssituationen flexibel reagieren zu können. Zeitarbeit ist aber nicht dafür gedacht, um Tarif- bzw. Lohn-Standards in den Kundenbetrieben dauerhaft zu unterlaufen. Deshalb müssen die Tarifpartner der Personaldienstleister sinnvolle Vereinbarungen etwa zur Entgeltentwicklung treffen und Mindestlohn-Tarifverträge abschließen, die diesen Missbrauch ausschließen. Insoweit stimme ich dem BDA-Präsidenten Dr. Dieter Hundt ausdrücklich zu, der in einem Interview gemeint hat, es müssen hier Regelungen getroffen werden, die ausschließen, dass Unternehmen Beschäftigte in ein unternehmenseigenes Zeitarbeitsunternehmen übertragen und die Beschäftigten dann mehr oder weniger ihre vorherige Tätigkeit zu deutlich reduzierten Entgelten ausüben müssen. Darüber hinaus darf aber die Politik nicht durch eine restriktive Gesetzgebung die chancenreichen Möglichkeiten der Zeitarbeit wieder einschränken. Dann würde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und viele, insbesondere arbeitsuchende Menschen hätten nur das Nachsehen.“