Tariföffnungsklausel gefordert

„Die drohenden Einschränkungen bleiben nicht folgenlos“, warnt Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, in der Neuen Nordhäuser Zeitung (NNZ). Die Pläne der Bundesregierung, die Zeitarbeit stärker gesetzlich zu regulieren, würden vielen Beschäftigten mehr schaden als nutzen.

Gerade Arbeitslosen und Geringqualifizierten biete die Branche eine Einstiegsmöglichkeit in Beschäftigung. Zwei Drittel der Zeitarbeiter waren zuvor ohne Beschäftigung, erinnert Grusser an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. „Zeitarbeit ist ein wichtiges Instrument der Flexibilität in der Thüringer Wirtschaft – selbst, wenn hier nur 3,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tätig sind“, betonte der Erfurter IHK-Chef gegenüber der NNZ.

Negative Auswirkungen befürchtet

Folge der Regulierungspläne sei, dass immer mehr Zeitarbeitsunternehmen um ihre Existenz fürchten würden. Außerdem verringerten sich die Einstiegschancen für die Schwächsten am Arbeitsmarkt. Die geplante Höchstüberlassungsdauer erschwere Vertretungen bei Familienpflegezeit, Elternzeit oder längeren Erkrankungen erheblich.

IHK-Forderungen

Grusser forderte daher, dass tarifliche Lösungen Vorrang vor gesetzlichen Vorgaben haben müssten und es Tariföffnungsklauseln geben müsse. Zudem seien bestimmte Einsatzarten wie Elternzeit-, Familienpflegezeit- und Krankheitsvertretungen sowie Projektgeschäfte komplett von der Höchstüberlassungsdauer auszunehmen. (ML)