Tariföffnungsklausel gefordert
Gerade Arbeitslosen und Geringqualifizierten biete die Branche eine Einstiegsmöglichkeit in Beschäftigung. Zwei Drittel der Zeitarbeiter waren zuvor ohne Beschäftigung, erinnert Grusser an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. „Zeitarbeit ist ein wichtiges Instrument der Flexibilität in der Thüringer Wirtschaft – selbst, wenn hier nur 3,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tätig sind“, betonte der Erfurter IHK-Chef gegenüber der NNZ.
Negative Auswirkungen befürchtet
Folge der Regulierungspläne sei, dass immer mehr Zeitarbeitsunternehmen um ihre Existenz fürchten würden. Außerdem verringerten sich die Einstiegschancen für die Schwächsten am Arbeitsmarkt. Die geplante Höchstüberlassungsdauer erschwere Vertretungen bei Familienpflegezeit, Elternzeit oder längeren Erkrankungen erheblich.
IHK-Forderungen
Grusser forderte daher, dass tarifliche Lösungen Vorrang vor gesetzlichen Vorgaben haben müssten und es Tariföffnungsklauseln geben müsse. Zudem seien bestimmte Einsatzarten wie Elternzeit-, Familienpflegezeit- und Krankheitsvertretungen sowie Projektgeschäfte komplett von der Höchstüberlassungsdauer auszunehmen. (ML)