Tarifflucht nach Gerichtsurteil
Hintergrund ist die anstehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das in den kommenden Wochen über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP) zu befinden hat. Daran, dass die Landesrichter den erstinstanzlichen Urteilsspruch des Berliner Arbeitsgerichts bestätigen werden, hegt Fuhrmann keinen Zweifel und erkennt eine wachsende Unruhe bei den Personaldienstleistern, denen dadurch der Equal-Pay Grundsatz und somit Nachforderungen in Millionenhöhe drohen.
"Flucht" in DGB-Tarifverträge
Obwohl sich das Urteil mit dem das Berliner Arbeitsgericht der CGZP die Tarifmächtigkeit abspricht noch auf dem Weg durch die Instanzen befindet, erkennt Fuhrmann bereits erste "Auflösungserscheinungen" im christlichen Lager: "Wir wissen, dass seit dem Urteilsspruch im April der Mitgliederzulauf bei iGZ und BZA deutlich an Fahrt gewonnen hat", erklärt Fuhrmann. Den Hauptgrund dafür vermutet der IQZ-Geschäftsführer in der aktuellen Tarifunsicherheit und den damit verbundenen Klagen auf Nachzahlung von Lohndifferenzen und Sozialversicherungsbeiträgen. "Schon heute müssen sich viele Zeitarbeitsunternehmen, die einen christlichen Tarifvertrag anwenden, mit Mitarbeitern auseinandersetzen, die sie auf Lohnausgleich verklagen." Fuhrmann sieht darin einen "ersten Vorgeschmack" auf die Entwicklung in den kommenden Monaten.
Endgültige Entscheidung für Mitte 2010 erwartet
Experten erwarten eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bereits Mitte kommenden Jahres und weisen darauf hin, dass die entsprechend des Equal-Pay Grundsatzes möglicherweise zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträge ab diesem Zeitpunkt bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dieser Zeitraum würde dann auch die Jahre 2007 und 2008 einschließen, die zu den ertragreichsten für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland zählen.
Urteil sorgfältig begründet
Auch Professor Thomas Dieterich, ehemaliger Präsident des Bundesarbeitsgerichts zeigte sich vor wenigen Wochen gegenüber dem NDR-Magazin Panorama davon überzeugt, dass das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch letztinstanzlich bestätigt werden wird: "Es ist sorgfältig begründet, hält sich genau an die Kriterien, die das Bundesarbeitsgericht entwickelt hat. Und danach ist diese Tarifgemeinschaft nicht mächtig genug, um Tarifverträge abschließen zu können."