Tarifbindung: Zeitarbeit eine echte Ausnahmebranche
Zeitarbeit ist eine Branche mit Vorbildcharakter: seit 2003 werden die Zeitarbeitsbeschäftigten nach dem iGZ-DGB-Tairfwerk entlohnt. Die Branche ist nahezu zu 100 Prozent tarifgebunden, was mit Blick auf die Gesamtwirtschaft eine echte Ausnahme darstellt: Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag.
Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Rückläufiger Trend
„Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Kohaut. Die Verbreitung von Firmen- oder Haustarifverträgen blieb laut IAB-Pressemitteilung im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant: diese Form der Tarifbindung galt 2020 für acht Prozent der westdeutschen und für elf Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. 47 Prozent der westdeutschen und 57 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2020 in Betrieben, in denen es, so das IAB, keinen Tarifvertrag gab.
Hohe Tarifbindung
Die Tarifbindung nehme mit der Betriebsgröße zu. Besonders hoch sei der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Branchentarifvertrag fallen, im Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung mit 80 Prozent, besonders gering sei der Anteil im Bereich Information und Kommunikation mit elf Prozent.
Betriebsräte
Auf Betriebsebene werden die Interessen der Beschäftigten vielfach durch Betriebsräte vertreten. Im Jahr 2020 waren in Ostdeutschland 36 Prozent der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten, in Westdeutschland habe dies auf 40 Prozent zugetroffen. In den letzten Jahren habe sich der langjährige Rückstand Ostdeutschlands bei der betrieblichen Mitbestimmung verringert. Diese Annäherung beruhe auf einer rückläufigen Reichweite im Westen und einer Zunahme im Osten. Lag 2016 der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat im Westen noch neun Prozentpunkte über der im Osten, betrug der Abstand 2020 vier Prozentpunkte. (WLI)