Tarifautonomie soll gestärkt werden

"Das Gesetzespaket der Bundesregierung stärkt die Tarifpartner", betonte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei einem Unternehmerforum des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Unabhängige Kommission

Demnach, so das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in seiner Pressemitteilung, solle nicht der Gesetzgeber, sondern eine unabhängige Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern jeweils über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden. Anaschließend könne die Bundesregierung die Anpassung durch Verordnung für alle Arbeitgeber sowie Beschäftigte für verbindlich erklären. Zudem werde die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen die Tarifeinheit stärken, so Nahles.

Fehlanreize vermeiden

Die Bundesregierung hat die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde ab 2015 im Januar auf den Weg gebracht. Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind bis Ende 2016 möglich. Der gesetzliche Mindestlohn gelte allerdings nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Dadurch werden Fehlanreize bei jungen Menschen vermieden, sich gegen eine Ausbildung zu entschließen. (WLI)