Tarifautonomie funktionsfähig

Ein Bericht in der Märkischen Allgemeinen Zeitung über ein Unternehmen, in dem seit sechs Jahren dieselben Zeitarbeitnehmer beschäftigt wurden, rief die Fraktion Die Linke auf den Plan, die dazu einen Fragenkatalog mit zwölf Fragen entwarf. Unter anderem wird gefragt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus den nunmehr vorliegenden Tarifabschlüssen für einzelne Branchen, die mit unterschiedlicher Reichweite eine Annäherung in der Bezahlung von Leiharbeitskräften und Stammbeschäftigten beinhalten, ziehe.

Einigung begrüßt

Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ihr Statement, in dem es heißt: „Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und Tarifvertragsparteien von Einsatzbranchen haben für die Stahl-, Metall-, Elektro- und chemische Industrie bereits tarifvertragliche Regelungen zum Grundsatz der Gleichstellung von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmern im Einsatzbetrieb hinsichtlich des Arbeitsentgelts (Equal Pay) getroffen. Für andere Branchen sollen Regelungen zu Equal Pay folgen. Die Bundesregierung begrüßt die Einigungen sowie die Ankündigung für weitere Branchen und sieht sie als ein Zeichen für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie.“ (WLI)

Die Anfrage inklusive Antworten steht im Anhang zum Download.