Tarifabschluss und BAG-Urteil im Fokus

Rund 50 Mitgliedsunternehmen kamen auf Einladung von Petra Eisen, iGZ-Landesbeauftragte, zum Mitgliedertreffen nach Bayern. Im Fokus standen die Themen Tarifabschluss, BAG-Entscheidung und um mögliche Verbote und Beschränkungen für die Zeitarbeit.

Dr. Martin Dreyer, stellvertretender iGZ-Hauptgeschäftsführer, erläuterte ausführlich den Tarifabschluss und beantwortete zahlreiche Fragen. Als zweites Thema rückte Dreyer die bestehenden Verbote und Beschränkungen für die Zeitarbeit, wie etwa bei der Überlassung im Bauhauptgewerbe, in den Fokus und unterstrich die Sichtweise des iGZ, wonach diese Restriktionen inakzeptabel seien und abgeschafft gehörten.

BAG-Entscheidung

Viele Fragen drehten sich auch um die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 16.10.2019 (Aktenzeichen: 4 AZR 66/18) eine wichtige Entscheidung für die Gestaltung von Arbeitsverträgen getroffen. Im Kern geht es um die Frage, inwiefern Vereinbarungen getroffen werden dürfen, die von den in Bezug genommenen Zeitarbeitstarifverträgen abweichen. Das ist wichtig, weil nach Ansicht des BAG nur bei einer vollständigen Anwendung des iGZ-DGB-Tarifwerks vom gesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) abgewichen werden kann. Der iGZ hat aus diesem Grunde das Arbeitsvertragsmuster überarbeitet und an die neuen Vorgaben des BAG angepasst. (MD)