Tarifabschluss bringt Rechtssicherheit
Themen wie die Höchstüberlassungsdauer und das Synchronisationsverbot stünden nun in der politischen Diskussion. Andrea Resigkeit appellierte an die iGZ-Mitglieder, auch selbst die Initiative zu ergreifen und die Politiker vor Ort direkt anzusprechen. Zum Auftakt des Treffens begrüßte Bettina Schiller, iGZ-Landesbeauftragte für Bremen und Bundesvorstandsmitglied des iGZ, die Teilnehmer.
Neuer Tarifvertrag
Als „Rechtssicherheit“ begrüßte iGZ-Verbandsjurist RA Stefan Sudmann den zeitlich nahtlosen Übergang zum neuen Tarifvertrag, der ab 1. Januar eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro im Westen und 7,86 Euro im Osten festlegt. Kurz beleuchtete er die weiteren geänderten Regelungen im neuen Vertragswerk. Neben der Neudefinition für die Entgeltstufen I und II nannte Sudmann unter anderem auch die modifizierten Regelungen zum Arbeitszeitkonto und die Streikklausel. Mit den Neuformulierungen, so der Jurist, habe zudem eine weitgehende Annäherung von BAP und iGZ stattgefunden, die als Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) auf Arbeitgeberseite gemeinsam agieren.
Guter Abschluss
Bettina Schiller unterstrich mit Blick auf den Tarifabschluss, es sei ein guter, aber teurer Abschluss. Als positiv sei zu bewerten, dass er noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen worden sei. Mit Verweis auf die Branchenzuschlagstarifverträge und den jüngsten Tarifabschluss stellte sie fest, dass die Zeitarbeitsbranche mittlerweile aus dem Fokus der Negativschlagzeilen herausgerückt sei. Inzwischen werde wieder vermehrt von Zeit- und nicht von Leiharbeit gesprochen.
Homepage-Relaunch
Schließlich informierte die Landesbeauftragte die Mitglieder über den geplanten Relaunch der iGZ-Homepage, der etwa zum Jahreswechsel vorgesehen ist und lud die Teilnehmer ein, den iGZ-Landeskongress Nord zu besuchen, der am 20. November in Hannover stattfindet. (WLI)