Stolz: Überregulierung der Zeitarbeit schadet allen Beteiligten
Diese Inhalte wurden vom Professorenteam Peter Schüren/Christiane Brors im Auftrag des Ministeriums entwickelt und auf einer Fachtagung in der NRW-Landesvertretung vorgestellt. „Es geht nicht um Verbote dieser grundsätzlich nützlichen Vertragsformen, sondern um deren Zivilisierung“, stellte Schneider einleitend fest.
Verwerfungen begradigen
Es sollten aber „grobe soziale Verwerfungen begradigt werden“ und „Lohndumping als Geschäftsmodelle“ der Vergangenheit angehören. Die Gutachtenvorschläge seien Anregungen, die jetzt im weiteren Gesetzgebungsprozess der Bundesregierung auf den Prüfstand gestellt werden müssen, ob sie zielführend und praktikabel sind, so der NRW-Minister.
Vorübergehender Bedarf
Gutachter Schüren machte deutlich, dass er seine Handlungsoptionen zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus einer Umsetzung der EU-Richtlinie sowie den Vorgaben der CDU/CSU-SPD-Koalitionsvereinbarung entwickelt habe: Legale Überlassung soll nur zur Deckung eines „vorübergehenden Bedarfs“ beim Einsatzbetrieb dienen. Außerdem solle die Absicherung durch eine Beweislastumkehr nach sechs Monaten und eine Überlassung über 18 Monate hinaus nur noch unter engen Voraussetzungen gelten.
Tariföffnungsklausel
Bei Grenzüberschreitungen werde ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert. Die Tariföffnungsklausel solle nicht mehr für befristete Zeitarbeitsverträge gelten und nach neun Monaten im Einsatz müsse das gleiche Stundenentgelt wie beim Entleiher gezahlt werden, wofür dieser als Bürge haften solle.
Einseitig ausgelegt
In der anschließenden Podiumsdiskussion wies BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner darauf hin, dass die Gutachter die EU-Richtlinie Zeitarbeit einseitig auslegen und deshalb auch zu verkehrten Schlussfolgerungen kommen, die den Praxistest nicht bestehen könnten. Vielmehr eröffne die EU-Vorgabe die in Deutschland umgesetzte Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln. Dies sei flächendeckend in der Zeitarbeitsbranche durch die DGB-Einzelgewerkschaften auch sachgerecht geschehen. Insoweit könne von Lohndumping in der Zeitarbeit nicht mehr die Rede sein. Göhner warnte vor weitergehenden Restriktionen, die „das Aus dieser arbeitsmarktpolitisch vorteilhaften Beschäftigungsform bedeuten“ würde.
Branchen-Fortschritte
Auch iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz stellte in einem Diskussionsbeitrag dar, dass er sich sehr wundere, warum gerade jetzt die Zeitarbeit wieder ins Visier der gesetzlichen Regulierer geraten sei, da doch gerade in den letzten Jahren enorme Branchen-Fortschritte wie die Einführung von Anti-Drehtürklauseln, verbindliche Mindestlöhne und Branchenzuschlagstarife erzielt worden seien. Diese guten Tarifansätze müssten durch die Sozialpartner weiterentwickelt und nicht durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden, appellierte Stolz an den SPD-Arbeitsminister.
iGZ Vorreiter
Schneider zollte dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen zwar eine glaubwürdige Vorreiterrolle einer „guten Zeitarbeit“, verwies aber auf viele Marktakteure, die nicht verbandlich organisiert und missbräuchlich unterwegs seien.