Stolz: Tarifautonomie respektieren

„Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, egal in welcher Parteienkonstellation, dass sie die Tarifautonomie in der Branche respektiert. Die Regelung der Rahmenbedingungen der Zeitarbeit muss weiter in den bewährten Händen der Tarifvertragsparteien verbleiben", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz.

Er verweist auf die tariflichen Branchenzuschläge, die die Tariflücke zwischen Mitarbeitern im Zeitarbeitseinsatz und vergleichbaren Mitarbeitern im Einsatzbetrieb schließen. Und er hebt ab auf die neue Mindestlohnvereinbarung, die erst in der vergangenen Woche mit den DGB-Gewerkschaften geschlossen wurde. Diese garantiere Zeitarbeitnehmern ab dem 1. Januar 2014 ein Mindesteinkommen in der niedrigsten Tarifstufe für ungelernte Helfer im Tarifgebiet West von 8,50 Euro. Bis 2016 steige der Mindestlohn im Westen auf 9,00 Euro.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Diese Entgelte sollten wie bisher vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales schnellstmöglich für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit es nicht zum Lohndumping von ausländischen Anbietern kommen könne. Personaldienstleister erfüllen eine wichtige arbeitsmarktpolitische Integrationsfunktion, da zwei Drittel aller Zeitarbeitskräfte zuvor beschäftigungslos waren und eine neue Chance zu fairen Konditionen verdient hätten.

Eigenes Interesse an „Guter Zeitarbeit“

Mit Blick auf die konkreten Forderungen, die sich in den Wahlprogrammen der verschiedenen Parteien finden, stellt Stolz klar: „Wir brauchen keine weitere gesetzliche Regulierung der Zeitarbeit. Die Branche hat ein eigenes Interesse daran, dass sich die „Gute Zeitarbeit“ überall durchsetzt. Auch sei man strikt gegen Umgehungen der erreichten Sozialstandards in der Zeitarbeitsbranche durch Scheinwerkverträge. Hier müssten die Kontrollinstanzen schnell einen Riegel vorschieben. Des Weiteren habe der iGZ unter anderem eine unabhängige Ethik-Kontakt- und Schlichtungsstelle eingerichtet, die Beschwerden über iGZ-Mitgliedsunternehmen etwa bei Tarif- bzw. Gesetzesverstößen entgegennehme und ggf. sanktioniere.

Branchenzuschläge

Dennoch gebe es immer wieder politische Forderungen nach einer weiteren Regulierung der Branche. Die Forderung nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ (sog. „Equal Pay“ bzw. „Equal Treatment“) habe die Zeitarbeitsbranche mit insgesamt neun Branchenzuschlagsvereinbarungen etwa mit der IG Metall, ver.di, IG BCE und anderen Gewerkschaften tariflich längst sauber geregelt, so Stolz: „In den Einsatzbereichen, in denen die Stamm-Mitarbeiter mehr verdienen als die Zeitarbeitskräfte, wurde diese Gerechtigkeitslücke inzwischen einvernehmlich von den Sozialpartnern geschlossen.“ Insgesamt habe der Gesetzgeber zusammen mit den Tarifparteien eine gut austarierte neue Ordnung am Zeitarbeitsmarkt geschaffen, die fair und längst nicht mehr prekär ist. Dies sollten gerade die großen Volksparteien anerkennen. (SP)