Stolz: Tarifautonomie infrage gestellt
Diese Tatsache hält die regierenden Parteien allerdings nicht davon ab, weitere Regulierungen zu planen: Die Arbeitnehmerüberlassung solle „auf ihre Kernfunktion hin orientiert werden“. Wichtige Neuregelungen seien dabei „die gesetzliche Festlegung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten und die Gleichstellung der entliehenen Arbeitnehmer mit den Stammarbeitnehmern beim Arbeitsentgelt nach spätestens neun Monaten“, heißt es in dem Bericht.
Errungenschaften konterkariert
„Damit“, so iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, „werden alle bisherigen Errungenschaften der Zusammenarbeit von Zeitarbeitgeberverbänden und Sozialpartnern regelrecht konterkariert“. Real existierende Praxis, wie etwa die Entlohnung auf Basis der Branchenzuschlagstarifverträge, würde vollkommen ignoriert. Mit dieser geplanten Regelung stelle die Bundesregierung die Tarifautonomie komplett infrage.
Gesetzes-Keule
„Warum“, fragt Stolz, „sollen Arbeitgeber dann überhaupt noch mit den Gewerkschaften verhandeln, wenn nur noch mit der Gesetzgeber-Keule zugeschlagen wird?“ Beide geplanten Regulierungen liefen nur zu Lasten der Zeitarbeitnehmer: „Bei einer Entlohnung mit Branchenzuschlägen erhält der Zeitarbeitnehmer im Gegensatz zum gesetzlichen Equal Pay bereits nach sechs Wochen die erste Gehaltserhöhung“, verdeutlicht der iGZ-Hauptgeschäftsführer den Unterschied. Nach neun Monaten sei dann das Entgelt des Zeitarbeitnehmers an das Gehalt des Stammpersonals ebenfalls angeglichen.
Zu Lasten der Arbeitnehmer
Noch praxisferner sei die geplante Höchstüberlassungsdauer. „Viele Projektarbeiten oder etwa auch die Vertretung in Elternzeit laufen länger als die anvisierten 18 Monate. Eine solche Regelung fiele also wieder lediglich zu Lasten der Zeitarbeitnehmer aus“, appelliert Stolz an die Politik, bei den Planungen gesundes Augenmaß walten zu lassen.
Kernfunktion
Das widerspräche zudem dem Ansatz, Zeitarbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren, „denn gerade das ist ja ihre Kernfunktion“, verweist der iGZ-Hauptgeschäftsführer auf seine Beispiele aus dem praktischen Alltag von Zeitarbeitgebern und -nehmern. „Wenn schon Regulierung, dann aber mit einer Tariföffnungsklausel“, fordert er einen sinnvollen Ansatz. (WLI)