Stolz: Tarif vor Gesetz auch in der Zeitarbeit
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag beklagt er die Absicht von CDU/CSU und SPD auch in der Zeitarbeit in bereits tariflich geregelte Bereiche per Gesetz eingreifen zu wollen. „In der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundesregierung von Angela Merkel die Branchenzuschlagstarife in der Zeitarbeit noch als geeignetes Instrument bezeichnet, um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Mitarbeitern im Einsatzunternehmen auszugleichen.
Achtung der Tarifautonomie
Im aktuellen Koalitionsvertrag unterschreibt Merkel dann Forderungen nach Einführung einer gesetzlichen Regelung in diesem Bereich“, so Stolz. Hier gelte es den Weg der Achtung der Tarifautonomie fortzusetzen, statt ihn abzubrechen, appelliert der iGZ-Hauptgeschäftsführer: „Tarif vor Gesetz muss auch in der Zeitarbeit gelten.“