Stolz: Problemlösung statt Schattenspiele
Der Bundestag hat über die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie debattiert. Über alle Parteien hinweg kritisierten die Redner die teilweise katastrophalen Zustände in diesem Bereich, insbesondere auch die Unterbringung von Werkvertragsbeschäftigten und den ungenügenden Arbeitsschutz besonders jetzt zu Corona-Zeiten. Die Anträge wurden im Anschluss der Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Den Kern des Problems sahen die Abgeordneten in den herrschenden Zuständen – ebenso wie der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, der als Bundesratsmitglied an der Debatte teilnahm: Er kritisierte massiv die undurchschaubaren Wertschöpfungsketten, unzureichende Kontrollmöglichkeiten sowie eine fehlende Transparenz der Arbeitsverhältnisse in vielen Fleischindustriebetrieben. Bundesarbeitsminister Heil und der nordrhein-westfälische Arbeitsminister sprachen einmütig von „organisierter Verantwortungslosigkeit“ in diesem Industriesektor.
Geltendes Recht
Geltendes Recht müsse eingehalten werden, Mängel im Gesundheitsschutz und das Unterlaufen anständiger Löhne seien nicht hinzunehmen. Niemand würde hier widersprechen. Minister Laumann berichtete von enormen Missständen in vielen Sammelunterkünften, wo erst jetzt durch die Pandemiegesetze Inspektionen legal durchgeführt werden konnten. Der CDU-Abgeordnete Uwe Schummer stellte fest, dass Sub-Sub-Unternehmen in diesem menschenunwürdigen System „die klassische Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deutschland erodieren lassen“. Der fast überparteiliche Forderungskanon aller Stellungnahmen im Bundestag: faire Tarifverträge, klare Verantwortlichkeiten von ehrbaren Kaufleuten, anständige Arbeitsverträge, guter Arbeits-/Hygieneschutz und umfassende Kontrollen.
Referentenentwurf angekündigt
Hierzu erklärte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz: „Diese Forderungen sind in der Zeitarbeitsbranche längst Realität. Umso unverständlicher erscheint es, dass viele Redner im Bundestag Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge immer noch auf eine (Verbots-)Stufe stellen wollen.“ Er wies darauf hin, dass die in der Sozialen Marktwirtschaft gewünschte Sozialpartnerschaft mehr Sicherheit und Flexibilität durch Tarifverträge verlangt. "Dies haben wir als Arbeitgeberverband in der Arbeitnehmerüberlassung zusammen mit den DGB-Einzelgewerkschaften bereits vorbildlich umgesetzt“, so Stolz. Es sei zu hoffen, dass der noch im Juli vom Arbeitsminister Heil angekündigte Referentenentwurf die vorhandenen Probleme löst und keine politischen Schattenspiele veranstaltet.