Stolz: "Beschäftigung in der Zeitarbeit erleichtern"

Nach den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Asylverfahrensbeschleunigung bleibt eine Beschäftigung in Zeitarbeit für die meisten Flüchtlinge weiterhin verboten. Zusammen mit der BDA setzt sich der iGZ deshalb dafür ein, diese Regelung nachzubessern. "Gerade die Zeitarbeitsbranche kann einen professionellen Integrationsbeitrag leisten. Auch dann, wenn es um Flüchtlinge geht, denen es noch an formellen Qualifikationen fehlt und die nicht unter die Mangelberufsliste bzw. unter die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit fallen würden", erklärte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Er hoffe, dass der Bundestag insoweit wieder den Beschluss des Koalitionsausschusses aufgreifen wird, der Zeitarbeitseinsätze bereits nach drei Monaten ermöglichen wollte.