Steinbrück: Tarifverträge für Leiharbeit abschließen

Laut Gesetzgebung sei eine Abweichung vom Equal-Treatment-Grundsatz nämlich nur dann möglich, wenn ein Tarifvertrag angewendet werde. Dadurch sei die Branche bereits zu 98 Prozent tarifiert – die übrigen zwei Prozent dürften laut Speker Equal-Treatment-Anwender sein. Zusätzlich gebe es Sondervereinbarungen für die Metall- und Elektroindustrie, die im TV LeiZ festgeschrieben seien.

Werkvertragsproblematik

„Ungeregelt ist jedoch in der Tat der Bereich der Werkverträge“, bedauert der iGZ-Kommunikationsleiter in seinem Anschreiben. Hier schmerze besonders, dass der Schein-Werkvertrag in Deutschland kein eigenes Vergehen darstelle. Daher wies er auf den Vorschlag einer Gesetzesänderung von Prof. Dr. Peter Schüren hin: In der Idee des Münsteraner Rechtswissenschaftlers soll die „Schutzschirmfunktion“ der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis im Falle eines Scheinwerkvertrages aufgehoben werden.

Gesprächsangebot

Da die Zeitarbeit in diesem Wahlkampf laut Speker eine überraschend große Rolle spiele, ließ er dem SPD-Spitzenkandidaten gleich ein ganzes Portfolio an Informationsmaterial zukommen. Zudem bot er den iGZ als Gesprächspartner an, um Steinbrück auf Wunsch auch persönlich über die „Gute Zeitarbeit“ zu informieren, der sich der iGZ verschrieben hat. (ML)