Steigendes Interesse an AMS-Zertifizierung

„Mit dem neuen VBG-Prämienverfahren ist das Interesse an einer AMS-Zertifizierung sehr stark gewachsen“, hat Ulrich Wöffen, technische Aufsichtsperson der VBG und AMS-Begutachter, festgestellt.

Aus gutem Grund: „Um die Attraktivität der Wiederholungsbegutachtung zu erhöhen, belohnt die VBG diese mit 4.000 Euro. Eine Wiederholung der Begutachtung kann nach drei Jahren durchgeführt werden. Damit kann geprüft werden, ob das Unternehmen das hohe Arbeitsschutzniveau auch über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten kann“, erläutert der Experte.

Wirksames Instrument

Das Siegel „Arbeitsschutz mit System - AMS“ habe sich als wirksames Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten herausgestellt. Das AMS berücksichtigt die Inhalte des deutschen Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) und des entsprechenden internationalen Leitfadens ILO-OSH 2001. Das AMS erfüllt zudem die Anforderungen eines „eingesetzten Personaldienstleisters“ (Unterlieferant) nach SCC/SCP.

Bedingungen

Nach erfolgreicher Begutachtung wird dem Betrieb bescheinigt ein wirksames AMS zu betreiben. Diese Bescheinigung wird von den meisten Auftraggebern anerkannt, falls zur Auftragsvergabe ein AMS nachgewiesen werden muss. Folgende Elemente beinhaltet das AMS:

  1. Führen und organisieren
  2. Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen
  3. Planen und beschaffen
  4. Beschäftigte informieren und beteiligen
  5. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen
  6. Prüfen und verbessern
  7. Verbesserung des AMS vornehmen

AMS "leben"

Da jedes Unternehmen bereits eine Organisation und Struktur hat, muss diese lediglich in sieben Elemente eingegliedert werden. Allerdings ergeben sich durch diese Eingliederung oft Änderungen in der Struktur, die in der Regel jedoch nicht gravierend sind. Wichtig ist, dass jemand im Unternehmen für das AMS zuständig ist, damit es auch „lebt“ und nicht eine einmal beschriebene Situation bleibt. (WLI)