Starres Arbeitssystem gefährdet Wirtschaft

„Zurück in die Steinzeit“ war das Fazit der Arbeitsrecht-Expertenrunde zu den Plänen der Großen Koalition (GroKo) in Christiane Siemanns Artikel in der Fachzeitschrift „Personalwirtschaft“. Darin beleuchtet die Autorin die geplanten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Bundesregierung sowie deren unzureichende Abgrenzung von Zeitarbeit und Werkverträgen.

Außerhalb Deutschlands herrsche ein anderes Verständnis von Verboten in der Zeitarbeit, stellte Siemann mit Blick über den Tellerrand fest. Die Journalistin wies darauf hin, dass ein finnisches Arbeitsgericht eine Prüfung vor dem EuGH angeregt habe. Es solle darin geklärt werden, inwieweit Zeitarbeit überhaupt gesetzlich eingeschränkt werden dürfe. Zudem müsse überprüft werden, ob die geplante Koppelung aus Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay überhaupt umsetzbar sei.

Höhere Bezüge

Unverständnis äußerte Fachanwalt Karl Geißler: „Warum soll jemand, der Equal Pay erhält, davor geschützt werden, dass er dies dauerhaft über den Zeitraum von 18 Monaten hinaus bekommt.“ Die Zeitarbeitsbranche hat mit den Branchenzuschlagstarifen längst eine Lösung gefunden, die für elf Branchen eine erste Lohnangleichung nach vier oder sechs Wochen vorsieht.

Unterschiedliche Ansätze

Gezielte Abgrenzungskriterien zwischen Zeitarbeit und Werkverträgen gebe es bisher nicht, kritisierte Fachanwältin Claudia Heins. Es werde lediglich eine Indizienkette abgeprüft, die über das rechtliche Arbeitsverhältnis entscheide. Die betriebliche Realität stelle sich jedoch anders dar, verdeutlichte Heins.

Verwirrung

„Es scheint derzeit die politische Zielsetzung zu sein, einen festangestellten Einheitsarbeitnehmer in den Unternehmen sehen zu wollen“, kritisierte Alexander Insam, Arbeitsrechtler beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG, die Regierung. Die Zeitarbeitsbranche werde durch die aktuellen Pläne sehr behindert, fügte er hinzu. Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechtsunsicherheit, da bisherige Abgrenzungskriterien zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag unnötig aufgeweicht würden.

Wirtschaftsmotor Zeitarbeit

Es habe sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse sehr erfolgreich war, betonte Fachanwalt Marc André Gimmy den Wert der Zeitarbeit. Auch habe sie dazu beigetragen, die Arbeitslosenquote deutlich zu senken. Ein starres Arbeitssystem könne sich die deutsche Wirtschaft nicht leisten. Der Arbeitsrechtler verwies auf die Anforderungen der Industrie, deren Auftragslage saisonalen Schwankungen unterliege. Viele Unternehmen „könnten ohne das flexible Instrument Zeitarbeit nicht überleben“, fügte er mahnend hinzu. Zudem seien dies keine gering vergüteten, sondern hoch dotierte Posten, die dort besetzt werden müssten. Einig sind sich die Fachanwälte bei der Empfehlung an den Gesetzgeber: „Man solle den Blick auf die Arbeitsrealität erweitern.“ (LUB)