"Starke Einschränkung der Zeitarbeit"

„Die geplante Regulierung von Zeitarbeit und Werk­verträgen zielt klar darauf ab, diese zeitlich einzuschränken, zu verteuern und komplizierter zu machen“, kritisierte Dr. Paul Albert Deimel, Haupt­geschäfts­führer des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm), jetzt den aktuellen Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen.

Demnach würden die neuen Regularien die Instrumente Zeitarbeit und Werkverträge stark einschränken. In einer Stellungnahme erklärt der bvdm weiter: Derzeit liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetz­entwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werk­verträgen vor.

Änderungsbedarf

Zwar hatte die Bundes­regierung zuvor einige der auch durch den Bundes­verband Druck und Medien (bvdm) geforderten Änderungen aufgegriffen. Nach wie vor bleibt aber erheblicher Änderungs­bedarf, um Tarif­autonomie und unternehmerische Flexibilität zu bewahren. Der bvdm kritisiert, dass der aktuelle Gesetz­entwurf die Instrumente Zeitarbeit und Werk­verträge stark einschränken würde.

Auftragsschwankungen

„Die geplante Regulierung von Zeitarbeit und Werk­verträgen zielt klar darauf ab, diese zeitlich einzuschränken, zu verteuern und komplizierter zu machen“, erläuterte der bvdm-Haupt­geschäfts­führer. „Zeitarbeit ist auch in der Druck- und Medien­industrie notwendig, um Auftrags­schwankungen oder Ausfälle von Arbeitnehmern flexibel kompensieren zu können. Werkverträge ermöglichen die Kooperation von Unternehmen mit unterschiedlichem Leistungs­portfolio. Eine Über­regulierung dieser Instrumente schadet Betrieben wie Beschäftigten gleichermaßen“, betonte Deimel.

Streikeinsätze

Hauptkritikpunkt des bvdm bleibe das geplante Streikeinsatz­verbot für Zeitarbeit­nehmer. Die Androhung von Bußgeldern bis 500.000 Euro für den Fall, dass ein bestreikter Betrieb die Produktion mit Zeit­arbeitnehmern aufrechterhält, kritisiert der bvdm als verfassungs­widrige, einseitige Parteinahme des Gesetz­gebers in Tarif­konflikten zu Gunsten der Gewerkschaftsseite und fordert, diese Regelung ganz zu streichen.

Höchstüberlassungsdauer

Problematisch sei aus Sicht des bvdm ferner die geplante zeitliche Obergrenze, laut der Zeitarbeit­nehmer nur noch maximal 18 Monate im gleichen Unternehmen eingesetzt werden dürfen. Diese sei deutlich zu kurz und behindere Arbeitgeber beim Auffangen von länger­fristigen Fehlzeiten, etwa bei Elternzeit oder Krankheit eines Arbeit­nehmers.

Rechtsunsicherheit

Mit Blick auf Kooperationen zwischen Unternehmen mittels Werkverträgen befürchtet der bvdm zunehmende Rechts­unsicherheit. Derzeit können Werkvertrags­unternehmen noch die so genannte „Fallschirm-Lösung“ wählen, wobei in Fällen, bei denen die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Kooperation über Werkverträge schwierig ist, vorsorglich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerü­berlassung vorgehalten wird. Das solle in Zukunft nicht mehr möglich sein: Vereinbaren Unternehmen einen Werkvertrag, bei dem sich dann aber herausstelle, dass es sich um Arbeitnehmer­überlassung handele, käme dann laut Gesetz­entwurf ein Arbeits­verhältnis mit dem Einsatz­betrieb zustande. Dieses Risiko könne Kooperationen künftig stark behindern.

Equal Pay

Kritik übt der bvdm auch an der im Gesetzentwurf vorgesehenen Equal Pay-Regelung. Demnach sollen Zeitarbeit­nehmer künftig nach neun Monaten Einsatz das gleiche Entgelt erhalten wie Stamm­beschäftigte. Das werde eine Anpassung der Tarifverträge der Zeitarbeit und damit eine deutliche Verteuerung längerer Einsätze nach sich ziehen. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Dezember 2023 Pressesprecher des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP). Seit Juni 2008 war er Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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