Stammbelegschaft durch Zeitarbeit geschützt

Zum Thema Zeitarbeit steht dort: Im Berichtszeitraum wurden neue Branchenmindestlöhne eingeführt oder angehoben. Derzeit gelten in elf Branchen Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (u. a. Sicherheitsdienstleistungen, Pflegebranche sowie Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch). Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gilt nun erstmals eine verbindliche untere Grenze auch für die Entlohnung der im Jahresdurchschnitt 2011 rund 882.000 Zeitarbeitnehmer.

Wirtschaftskrise

In der Zeitarbeit sei die Beschäftigung laut Arbeitnehmerüberlassungsstatistik von 715.000 im Jahr 2007 auf 882.000 im Jahr 2011 gestiegen. Laut Bericht seien die Beschäftigten in der Zeitarbeit stark von der Wirtschaftskrise betroffen gewesen: „Im Jahr 2009 fiel die Zahl der Zeitarbeiter auf 625.000, wuchs aber mit dem wirtschaftlichen Aufschwung wieder deutlich an.“ In der Krise habe die Zeitarbeit ebenso wie die befristete Beschäftigung ihre Funktion als wichtiges Instrument zur Anpassung an kurzfristige Auftragsschwankungen erfüllt und so zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beigetragen und dadurch Stammarbeitsplätze gesichert.

Lohnuntergrenze

Seit dem 1. Januar 2012 gelte mit dem Inkrafttreten der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung der im Jahresdurchschnitt 2011 rund 882.000 Zeitarbeitnehmer. Grundlage sei ein gemeinsamer Vorschlag der für die Zeitarbeit zuständigen Tarifvertragsparteien. Das Mindeststundenentgelt betrage zum 1. Januar 2012 7,01 Euro für die neuen Bundesländer und 7,89 Euro für die übrigen Bundesländer. Das Mindeststundenentgelt steige zum 1. November 2012 auf 7,50 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und 8,19 Euro (übrige Bundesländer) an. (WLI)