Stärken der Zeitarbeit nutzen

Man muss auch träumen dürfen: iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz zeichnete mit einer denkwürdigen Rede beim vierten Potsdamer iGZ-Rechtsforum vor 270 Zuhörern eine Welt, in der Zeitarbeit als ideales Flexibilisierungsinstrument der Wirtschaft anerkannt ist und dazu genutzt wird, Flüchtlinge kurzfristig zu integrieren.

„Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf aus dem BMAS in den nächsten Tagen kommt“, richtete er mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Regulierungen der Zeitarbeit das Wort an die Zuhörer. Geht es nach dem Willen der Politik, soll die Überlassungsdauer künftig auf 18 Monate beschränkt werden, und es soll Equal Pay nach neun Monaten geben.

"Wir schaffen das"

„Ich träume mal, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor die Presse tritt und sagt: ,Die Lage ist ernst. Jetzt ist es wichtig, dass die Sozialpartner zusammen arbeiten - auch angesichts der Flüchtlingskrise. Wir schaffen das unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Gesetzentwurf, der in der Zeitarbeit für mehr und nicht für weniger Flexibilität sorgt. Und wir schreiben jetzt Zeitarbeit und nicht mehr Leiharbeit, weil der Begriff diskriminierend ist. Wir öffnen das Bauhauptgewerbe für die Zeitarbeit und wir heben die zeitliche Begrenzung im Flüchtlingsparagraphen auf. Wir brauchen jetzt ein großes Bündnis für Arbeit und Integration, und die Zeitarbeit ist herzlich eingeladen mitzuwirken. Der Gesetzgeber leistet lediglich flankierende Maßnahmen.“

Paradigmenwechsel

Die Realität aber sieht – noch – anders aus. Stolz: „Ein ganz wichtiger Punkt ist zurzeit die Frage der Flüchtlingspolitik. Deutschland ist schon immer ein attraktives Land für Migration. Wir hatten aber bislang eher eine gesteuerte Zuwanderung.“ Jetzt, so der Hauptgeschäftsführer, kommen Asylsuchende aus unterschiedlichen Bürgerkriegs-Regionen. Deshalb gebe es Probleme, die mittlerweile tagtäglich diskutiert werden. „In den letzten Monaten fand zudem ein Paradigmenwechsel statt. Die Asylgesetzgebung war sehr stark auf Abschottung fokussiert.“

Integration

Inzwischen habe das Bemühen Vorrang, Flüchtlinge auch zu integrieren. Stolz: „Die Konflikte und die Ursachen der Konflikte rücken mit den hier ankommenden Flüchtlingen viel näher. Wir müssen aus der Not eine Tugend und nicht die gleichen Fehler wie bei den Gastarbeitern machen“, betonte der iGZ-Hauptgeschäftsführer. „Es ist ein großer Fehler, die Zeitarbeit nicht stärker als Integrationsfaktor zuzulassen.“ Die Änderung des ursprünglichen Beschlusses der Großen Koalition, die Zeitarbeit für Flüchtlinge nach drei Monaten zu öffnen, sei wohl der Angst geschuldet gewesen, dass dann noch mehr Flüchtlinge kämen. Daher habe sich die Politik nur auf 15 Monate verständigt.  

Absenkung des Mindestlohns

„Unselig“ sei die Diskussion im Anschluss gewesen. Wie etwa die Debatte um die Absenkung des Mindestlohns für Flüchtlinge: "Die klare Absage der Absenkung durch alle großen Wirtschaftsverbände und der Gewerkschaften ist gut, weil wir sonst eine Zweiteilung des Arbeitsmarktes hätten“, begründete Stolz. Die geplante Verkürzung der Asylverfahren werde außerdem dazu führen, „dass sehr viele Flüchtlinge nun schneller in die Kommunen kommen, wo dann die eigentliche Eingliederungsarbeit geleistet werden muss“, warnte er und erinnerte in diesem Zusammenhang an die Stärken der Zeitarbeitsbranche: „In der Zeitarbeit wurden in der Vergangenheit 22 Prozent Migranten betreut. Wir sind Profis darin und das muss aktiviert werden.“  

Aufklärungsarbeit

Auch auf die geplante weitere Regulierung der Zeitarbeit reagierte Stolz: Der iGZ habe sehr viel Aufklärungsarbeit in Berlin geleistet und vor den Folgen weiterer gesetzlicher Regulierungen gewarnt. Nahles liefere eventuell nur Steine statt Brot. Denn ein gesetzliches Equal Pay nach neun Monaten gefährde die Branchenzuschlagstarife. Eine solche Regelung sei zum Nachteil der Zeitarbeitnehmer, wenn erst nach neun Monaten und nicht – wie bei den Branchenzuschlägen - nach vier Wochen mehr gezahlt werde.

Würfelspiele

„Die geplante Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate lässt sich nur so erklären, dass gewürfelt wurde“, wunderte sich Stolz. Laut EU-Richtlinie sei eine neue Einsatzbegrenzungfrist – vor allem auch mit Blick auf den Begriff „vorübergehend“ – nicht notwendig. Es sei zu hoffen, dass das BMAS der iGZ-Forderung "Tarif vor Gesetz" im AÜG-Entwurf tatsächlich berücksichtigen werde.(WLI)