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Stabiler Beitrag zur Unfallversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt gegenüber dem Vorjahr stabil. Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte liegt bei 4,80 Euro (Vorjahr: 4,80 Euro). Die freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger beträgt 2,73 Euro je Versichertem (Vorjahr: 2,73 Euro).

Mindestbeitrag

Durch den hohen Zuwachs an Mitgliedsunternehmen konnte der Mindestbeitrag gesenkt werden auf 50 Euro pro Jahr (Vorjahr: 81 Euro).

Lastenverteilung

Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen BG-Beitrag einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und eine Lastenverteilung zwischen den 9 Berufsgenossenschaften. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das im November 2008 in Kraft getreten ist, wird der Lastenausgleich innerhalb von sechs Jahren stufenweise durch das System der Lastenverteilung ersetzt. Die Mitgliedsunternehmen der VBG werden hierdurch stärker belastet. Die VBG hat erreicht, dass die nicht zu verhindernde Anpassung stufenweise in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Das Umlagevolumen der VBG liegt bei 308,2 Mio. Euro (2010: 273,1 Mio. Euro).

Informationen im Internet

Die Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen für 2011 per Post. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen des Beitragsbescheides stehen auf der VBG-Website zur Verfügung.