SPD will Zeitarbeit stärker regulieren

Die Bundestagsfraktion wird in einem gesonderten Antrag aufgefordert, "zur Begrenzung der Leiharbeit" Schritte einzuleiten: Die Zahl der Leiharbeitskräfte in den Betrieben müsse begrenzt werden. Zu diesem Zweck müssten die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bezüglich der Zahl der Leiharbeitskräfte im Betrieb, der Dauer des Leiharbeitsverhältnisses und bei der Einstellung von Leiharbeitskräften ausgebaut werden.

Beschluss pro Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Wörtlich beschlossen die Delegierten:"Die Leiharbeitsbranche muss in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit dem Ziel der Einführung eines Mindestlohns aufgenommen werden. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss so geändert werden, dass für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer die gleiche Bezahlung (Ausnahme: eine sehr kurze Einarbeitungszeit) und die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für Stammarbeitskräfte. Von dieser Regel soll dann nicht mehr durch Tarifvertrag abgewichen werden können.

Equal Pay

Auch in der Leiharbeitsbranche muss das so genannte Equal-Pay-Prinzip, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gelten. Die konzerninterne Verleihung wollen wir begrenzen. Die Auswirkungen der Aufhebung des Synchronisationsverbotes sind zu prüfen. Beschäftigte in Leiharbeit müssen bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die Schwellenwerte nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitgezählt werden."