SPD fordert Revision der Entsenderichtlinie
Die Entsenderichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für den grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsatz bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt. Die Richtlinie regelt, ob und unter welchen Bedingungen bei einer Entsendung von Arbeitnehmern die Vorschriften des Gastlandes zu Entgelt und Arbeitsbedingungen Vorrang haben gegenüber möglichen Gesetzen und anderen Bestimmungen des Herkunftslandes.
Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen
Die SPD-Fraktion fordert unter anderem, dass dem Grundsatz "Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort" Rechnung getragen werden soll. In allen Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene, die Fragen der Entsendung berührten, müsse "das Grundrecht auf Tarifverhandlungen und kollektive Maßnahmen verankert werden", heißt es weiter. Die Entsenderichtlinie solle "entsprechend ihrer ursprünglichen Ausrichtung wieder ein Mindeststandard" werden. Gesetzlich und tarifvertraglich beschlossene Standards, die über die in der Richtlinie verankerten Mindestbedingungen hinausgingen, dürften nicht durch die Entsenderichtlinie verhindert werden, solange die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von in- und ausländischen Unternehmen gewährleistet sei, schreiben die Parlamentarier.
Klare Definition gefordert
Zudem verlangen sie eine "klare Definition" von "grenzübergreifenden Dienstleistungen". "Briefkastenfirmen" mit Sitz im Ausland, die lediglich zur Umgehung von arbeitsrechtlichen Bedingungen gegründet würden, müssten verhindert werden. Die Entsenderichtlinie wurde in Deutschland mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz umgesetzt, in dem Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für einzelne Branchen geregelt sind. Die SPD-Fraktion fordert nun, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen auszuweiten, "damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen insbesondere im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen", heißt es in dem Antrag weiter.
Maximalrichtlinie
Mit mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes sei die Entsenderichtlinie zur "Maximalrichtlinie" erhoben worden, begründet die SPD-Fraktion ihren Vorstoß. "Danach sehe die Entsenderichtlinie ein bestimmtes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, über das die Mitgliedsstaaten nicht hinausgehen dürfen", heißt es weiter. Mit den Entscheidungen habe der Gerichtshof zudem die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, wie insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit über zentrale soziale Grundrechte wie etwa Tarifautonomie und gewerkschaftliches Streikrecht gestellt.
Zusatzprotokoll
Mit einem Zusatzprotokoll zu den Verträgen sollte zumindest die prinzipielle Gleichrangigkeit des Sozialen und der sozialen Grundrechte mit den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarktes wiederhergestellt werden", schreibt die SPD-Fraktion.