Solidarprinzip nicht aushebeln
Laut Brief werden mit dem angekündigten Beschluss der Deckelung von Sportbeiträgen – und damit der Beitragserhöhung für die Branchen – die tragenden Säulen der Unfallversicherung verletzt: „Die Festlegung von Gefahrklassen ohne Bindung an die tatsächliche Unfalllast beschädigt das im Unfallversicherungsrecht enthaltende Prinzip, die Beitragsbelastung in eine Wechselwirkung mit dem Unfallgeschehen zu bringen, um eine Motivation für die Verringerung der Versicherungsfälle zu schaffen.
Arbeitsunfälle verhüten
Denn oberste Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten“, heißt es unter anderem in dem Anschreiben. Es sei unbestritten, dass die Festlegung einer Gefahrklasse nicht nur ein mathematischer Vorgang sei. Die Berufsgenossenschaften vereinen, so die Verbandsvorsitzenden, das Solidar- und das Risikoprinzip. Gefahrklassen können auch Wertungsgesichtspunkte enthalten.
Kein Ausgleich
Kein Ausgleich zwischen Solidar- und Risikoprinzip sei es aber, wenn ein Gefahrtarif in keinem Zusammenhang zum Risiko einer Gefahrengemeinschaft stehe und allein politisch festgelegt werde: „Sollte das so umgesetzt werden, entstünde eine gefährliche Präzedenz, die Begehrlichkeiten anderer Branchen weckte und die Festlegung der Gefahrklassen von der Ebene der Selbstverwaltung in die Politik beförderte.“ Die Höhe eines Gefahrtarifs bestimme sich dann nicht primär nach der Unfalllast, sondern nach der Qualität der Lobbyarbeit einer Branche. „Eine solche Politisierung der Gefahrklassen lehnen wir aus prinzipiellen Gründen ab und haben sie für die unterzeichnenden Branchen auch in der Vergangenheit nicht zu unseren Gunsten eingefordert“, betonen die Unterzeichner.
Vertrag zu Lasten Dritter
„Wir wenden uns somit entschieden gegen den Inhalt der ´Gemeinsamen Erklärung´ und gegen das Verfahren, das zu ihr geführt hat. Sie trägt den Charakter eines Vertrages zu Lasten Dritter, den wir nicht zu akzeptieren bereit sind“, lautet das Fazit. Die Verbandsvorsitzenden bieten gemeinsame Gespräche zur Erörterung eines interessengerechten Ausgleichs an.
VBG-Versammlung
Am 5. September findet eine außerordentliche VBG-Vertreterversammlung statt, auf der über den Nachtrag zum Gefahrtarif 2011 entschieden werden soll. (WLI)
Der Brief steht im Anhang zum Download.