Sobotta: Künstlicher Wettbewerbsnachteil
Seit Ende Juni hat die NBank einen neuen Passus in den Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung aufgenommen. Antragsteller müssen sich verpflichten, neu geschaffene Dauerarbeitsplätze ausschließlich mit direkt angestellten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu besetzen. Hinzu kommt, dass im gesamten Unternehmen im Jahresmittel höchstens 15 Prozent Zeitarbeitskräfte beschäftigt sein dürfen. Andernfalls gibt es keine Förderung.
Künstlicher und unnötiger Wettbewerbsnachteil
Das stelle eine unzulässige Diskriminierung der Zeitarbeit dar, die tariflich entlohnt und in aller Regel sozialversicherungspflichtig und unbefristet sei. „Personalentscheidungen müssen Sache der Unternehmer bleiben“, fordert Sobotta. Es könne nicht sein, dass der Staat bestimme, welche Mittel zur Flexibilisierung ein Unternehmen anwenden dürfe. Zeitarbeit sei gerade bei geplanten Expansionen eine sehr gute Lösung, um auf die schwankende Auftragslage zu reagieren. Für ihn sei es „völlig unverständlich, dass das Land Niedersachsen seinen Unternehmern mit der neuen Regelung einen künstlichen und unnötigen Wettbewerbsnachteil“ schaffe. Das sei nicht der richtige Weg. (ML)