Sicherheit für Zeitarbeitskräfte gewährleisten
Zeitarbeitskräfte sind besonders betroffen, denn ihr Unfallrisko ist meistens höher, weil sie mit den Gefahrenquellen und Sicherheitsstandards im Kundenunternehmen nicht so vertraut sind wie das Stammpersonal. "Doch es lässt sich mit einer Reihe von Maßnahmen verantwortungsbewusst darauf reagieren", betont Matthias Bolman, Vorsitzender der Geschäftsführung Technicum Deutschland: "Bei uns wird Arbeitssicherheit in Form von drei Richtlinien verwirklicht."
Keine Kompromisse
Alle gesetzlichen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards (SGU) werden ohne Wenn und Aber umgesetzt. Deshalb beschäftigt das Unternehmen ein Team von neun Mitarbeitern, das die Nachhaltigkeit des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements verlässlich und strengstens prüft. Die Basis bilden drei Zertifizierungen: SSC/SCP, DIN 9001-2000 und ISO 9002. Alle Mitarbeiter werden regelmäßig branchenspezifisch geschult und von Arbeitsmedizinern eingehend untersucht.
Abstimmung
Personaldienstleister und Kundenbetrieb sollten in Sicherheitsbelangen eng kooperieren. Deshalb wird das Thema bereits bei Auftragsannahme mit dem Kunden besprochen und dokumentiert. Der Mitarbeiter erhält ausführliche, mehrteilige Sicherheitsunterweisungen. Am ersten Arbeitstag wird die Zeitarbeitskraft von dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter in den Betrieb begleitet. Zeitarbeitskräfte können und sollen jederzeit konstruktive Verbesserungsvorschläge in Sachen Sicherheit einbringen.
Versicherungsschutz
Auch Zeitarbeitskräfte sind bei Arbeitsunfällen ausreichend versichert. Die Mitarbeiter sind über den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherungsträger, die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), abgesichert. Sie erhalten nach einem Arbeitsunfall die bestmögliche Heilfürsorge - so wie jeder andere festangestellte Erwerbstätige auch.