Präsenzseminar

Online-Seminar: Personalvermittlung – Rechtssicher gestalten und anwenden

Seminar-Details

DozentDr. Adrian Hurst
Start24.10.2023 10:00
Ende24.10.2023 12:00
TypPräsenzseminar
Ortonline
ZielgruppeInhaber*innen, Geschäftsführer*innen, Niederlassungsleiter*innen und alle, die neue Mitarbeiter*innen in ihrem Unternehmen halten
PreisMitglieder: 99,90 EUR zzgl. MwSt. Nichtmitglieder: 119,90 EUR zzgl. MwSt.

Seminar-Beschreibung

Die Personalvermittlung (PV) ist eine wichtige und vor allen Dingen eigenständige Personaldienstleistung, und so sollte sie im Unternehmen auch umgesetzt werden. Sowohl Kunden als auch Bewerber haben hohe Ansprüche an die Personalvermittlung. Dies setzt eine klare Abgrenzung zur Zeitarbeit voraus. Weiterhin sollte der Personalvermittler ein besonderes Augenmerk auf die mit dem Kunden ausgehandelten, gegenseitigen Leistungen legen und diese rechtssicher im Personalvermittlungsvertrag festhalten. Die Schwerpunkte des Online-Seminars sind daher die verschiedenen Leistungen der PV, die Vertragsgestaltung, die verschiedenen Honorar-Formen und die Honorar-Sicherung. Ziel ist die rechtssichere Umsetzung der Personalvermittlung im Unternehmen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Sie benötigen für die Teilnahme einen Computer (mit Lautsprecher oder Kopfhörer) mit Breitbandverbindung (DSL oder UMTS). Den Ton hören Sie über VoIP (d.h. ohne Skype, aber über Computer). Sie müssen sich während des Anmeldeprozesses (kurz vor der Sitzung) eine „ausführbare” .exe-Datei herunterladen, die auf Ihrem Computer installiert wird. Für die Teilnahme per iPad / iPhone und vergleichbaren Tablet- / Smartphone-Geräten ist die Installation der GoToWebinarApp erforderlich.

Seminar-Inhalte

• Gesetzliche Voraussetzungen
• Anforderungen & Leistungen
• Honorarformen
• Vertragsgestaltung & Honorarsicherung

Über den Dozent

Dr. Adrian Hurst

Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über langjährige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung. Von 2003 bis 2008 war er Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit e. V. (BZA) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprägt. Als Berater bei einem führenden Personaldienstleister konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat Dr. Hurst sich mit seiner juristischen Unternehmensberatung HURST § CONSULT auf das Recht der Personaldienstleistungen spezialisiert.

www.hurst-consult.de

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Die Personalvermittlung (PV) ist eine wichtige und vor allen Dingen eigenständige Personaldienstleistung, und so sollte sie im Unternehmen auch umgesetzt werden. Sowohl Kunden als auch Bewerber haben hohe Ansprüche an die Personalvermittlung. Dies setzt eine klare Abgrenzung zur Zeitarbeit voraus. ...

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