Online-Seminar

Online-Seminar: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt – Praxistipps

Seminar-Details

DozentiGZ-Verbandsjurist/in
Start21.11.2023 10:00
Ende21.11.2023 12:00
TypOnline-Seminar
Ortonline
ZielgruppeMitarbeiter*innen, die mit der Lohnbuchhaltung beschäftigt sind.
PreisMitglieder: 79,90 EUR zzgl. MwSt. Nichtmitglieder: 99,90 EUR zzgl. MwSt.

Seminar-Beschreibung

Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt gem. § 6a Manteltarifvertrag iGZ das Referenzprinzip. Maßgeblich ist, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet hat. Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen. Sie sehen während des Online-Seminars eine eigens dafür konzipierte Präsentation zur Berechnung des Tagessatzes nach den Grundsätzen des § 6a Manteltarifvertrag iGZ. Die Präsentation wird „live“ von einem Vortrag eines Juristen aus dem Rechtsreferat des iGZ begleitet. In einem Online-Chat werden Ihre Fragen zum Inhalt des Online-Seminars direkt beantwortet. Sie benötigen für die Teilnahme einen Computer (mit Lautsprecher oder Kopfhörer) mit Breitbandverbindung (DSL oder UMTS). Den Ton hören Sie über VoIP (d.h. ohne Skype, aber über Computer). Sie müssen sich während des Anmeldeprozesses (kurz vor der Sitzung) eine „ausführbare” .exe-Datei herunterladen, die auf Ihrem Computer installiert wird. Für die Teilnahme per iPad / iPhone und vergleichbaren Tablet- / Smartphone-Geräten ist die Installation der GoToWebinarApp erforderlich.

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Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt gem. § 6a Manteltarifvertrag iGZ das Referenzprinzip. Maßgeblich ist, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet hat. Was sich so einfach anhört, ...
Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt gem. § 6a Manteltarifvertrag iGZ das Referenzprinzip. Maßgeblich ist, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet hat. Was sich so einfach anhört, ...
Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt gem. § 6a Manteltarifvertrag iGZ das Referenzprinzip. Maßgeblich ist, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet hat. Was sich so einfach anhört, ...

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