Präsenzseminar

Equal Pay, Branchenzuschläge und Überlassungshöchstdauer – Praxistipps und Umsetzung

Seminar-Details

DozentiGZ-Verbandsjurist/in
Start07.12.2023 10:00
Ende07.12.2023 17:00
TypPräsenzseminar
OrtNürnberg
ZielgruppeMitarbeiter*innen, die an der Umsetzung der AÜG-Vorgaben beteiligt sind.
PreisMitglieder: 329,00 EUR zzgl. MwSt. Nichtmitglieder: 429,00 EUR zzgl. MwSt.
Freie Plätze15

Seminar-Beschreibung

Zeitarbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ab dem 10. Einsatzmonat so bezahlt zu werden, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenbetrieb (Equal Pay). In Einsätzen, bei denen ein Branchenzuschlagstarifvertrag einschlägig ist, muss ein Branchenzuschlag gezahlt werden. Aber wie wird die Equal Pay Zulage eigentlich berechnet und welche Entgeltbestandteile müssen berücksichtigt werden? Was gilt für den Branchenzuschlag, und was hat es mit der sogenannten Deckelung auf sich? Auch die Überlassungshöchstdauer ist ein Thema. Im Laufe der Veranstaltung werden auch abweichende Regelungen im TV LeiZ und weiteren Tarifverträgen der Einsatzbranchen erörtert.

Seminar-Inhalte

> Abgrenzung Equal Treatment und Equal Pay
> Begriff des Arbeitsentgeltes - Bestimmung des vergleichbaren Mitarbeiters
> Berechnung der Equal Pay Zulage
> Deckelung im Rahmen der Branchenzuschläge
> Fristberechnung
> Abweichende Regelungen im TV LeiZ und anderen Tarifverträgen der Kundenbranche

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Weitere Termine

Zeitarbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ab dem 10. Einsatzmonat so bezahlt zu werden, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenbetrieb (Equal Pay). In Einsätzen, bei denen ein Branchenzuschlagstarifvertrag einschlägig ist, muss ein Branchenzuschlag gezahlt werden. Aber wie wird ...

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