Selektive Enthüllungsrecherche kultiviert Vorurteile

„Dieser ZDF-Sendebeitrag zum Ursprungsbericht „Die dunkle Seite der Zeitarbeit“ ist ein krasses Beispiel dafür, wie unter dem Deckmantel des investigativen Journalismus stereotype Vorurteile gegen die gesamte Branche anhand von nur zwei Einzelbeispielen weiter gepflegt und kultiviert werden“, kritisiert iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz den Film aus der Rubrik „nachgezoomt“. Hier wurde nur eine selektive Enthüllungsrecherche praktiziert, um maximale Aufmerksamkeit zu erregen. Es erfolgten keinerlei Hinweise auf den Ausnahmecharakter der skandalisierten Einzelbelege bzw. deren Nicht-Relevanz für den Markt der Personaldienstleistungen in Deutschland. Eine ausgewogene Berichterstattung fand nicht statt, da in dem Fernsehbeitrag nur vermeintliche Ankläger zu Wort kommen – weder Arbeitgeber noch deren Verbände wurden redaktionell einbezogen.“

Konkret kritisiert der iGZ folgende Passagen in dem rund zehnminütigen Beitrag:

  •  Es wird generalisierend behauptet, „Gesetzesverstöße sind in der Zeitarbeit trauriger Alltag“. Es wird die Frage gestellt „Ist die Branche außer Kontrolle?“ Und es wird verallgemeinernd unterstellt, dass in der Branche mit „miesen Tricks“ gearbeitet würde. Diese Behauptungen und Formulierungen stützen sich auf zwei ausgewählte Beispielsfälle, zu denen jeweils die betroffenen Arbeitgeber nicht zu Wort kommen. Darüber hinaus sind die ausdrücklich seitens des iGZ angebotenen Stellungnahmen und Beispiele über positive Effekte der Zeitarbeit und den Selbstregulierungsmechanismen gegen „Schwarze Schafe“ wie etwa den iGZ-Ethikkodex nebst Beschwerdestelle immer noch nicht aufgegriffen worden.
     
  • Es wird aufgeführt ein Zeitarbeitnehmer habe seit 20 Jahren viel weniger Lohn als vergleichbare Mitarbeiter im Kundenbetrieb erhalten. Dies sei ein „eklatanter Widerspruch zu den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“, das eine Gleichbehandlung nach neun Monaten vorsehe. Dass dieses Gesetz erstmalig vor zwei Jahren zur Anwendung gekommen ist und dass es vorher bereits umfangreiche tarifliche Branchen-Regelungen hierzu gegeben hat, wird komplett ignoriert.
     
  • In dem Beitrag wird erwähnt, dass ein Zeitarbeitnehmer nach seinem Jobverlust nur noch ein Jobangebot für 9,87 € erhalten hat. Dafür wolle er aber nicht arbeiten, denn als Zeitarbeitnehmer habe er 13 € pro Stunde verdient. Den nötigen und auf der Hand liegenden Rückschluss, dass einfache Tätigkeiten in der Zeitarbeit mitunter besser entlohnt werden als in anderen Wirtschaftsbranchen, zieht der Redakteur allerdings nicht