Schweizer Zeitarbeitsbranche setzt auf Gesamtarbeitsvertrag

Nachdem der Branchenverband swissstaffing mit ausführlich mit den Gewerkschaften Unia, Syna, Angestellte Schweiz und KV Schweiz verhandelt habe, sei es gelungen, sich auf ein Vertragswerk zu einigen, das die Zeitarbeit umfassend regele und modernisiere. Vorteile ergäben sich für alle beteiligten Parteien. Diese bestünden vor allem in der beruflichen Weiterbildung, der Altersvorsorge, dem Krankheitsschutz und der Administration.

Weiterbildung

Neu sei zum Beispiel der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag. Er betrage ein Lohnprozent, der sich aus 0,3 Prozent arbeitgeber- und 0,7 Prozent Arbeitnehmerbeitrag zusammensetze. 40 Prozent dieses Fonds würden für Weiterbildungen für Zeitarbeitnehmer verwendet, weitere 40 Prozent für kostengünstige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberprämien für Krankentagegeldversicherungen. Die übrigen 20 Prozent seien in erster Linie für Kontrollen des GAV bestimmt.

Mindestlöhne

Unangetastet vom neuen Gesamtarbeitsvertrag blieben die bestehenden Branchenpraktiken der Einsatzgebiete. Die jeweiligen Mindestlöhne und Arbeitszeitbestimmungen würden von dem neuen GAV nicht berührt. (ML)

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