Scharfe Kritik an der Koalitionsvereinbarung
Der Inhalt, waren sich die Teilnehmer einig, habe in erster Linie dazu gedient, die Zeitarbeit auf Kosten des Kompromisses zu opfern. Teils seien die Forderungen längst umgesetzt, teils laufen sie vollkommen an der Realität vorbei.
Höchstüberlassungsdauer
Als völlig abwegig wurde in dem vom iGZ-Landesbeauftragten für Hamburg, Angelo Wehrli, moderierten Mitgliedertreffen die Forderung nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bezeichnet. Diese Forderung laufe vor allem den Interessen der Arbeitnehmerschaft komplett zuwider. Auch die Kundenunternehmen reagierten auf die Koalitionsvereinbarung – durchweg wurde vor diesen Regulierungen gewarnt, denn sie gefährden die Zeitarbeit in ihrer klassischen Funktion als Flexibilisierungsinstrument.
Wichtigster Punkt
RA Stefan Sudmann, Leiter des iGZ-Referats Arbeits- und Tarifrecht, beleuchtete in seinem Vortrag die Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit aus juristische Sicht. „Wichtigster Punkt“, unterstrich auch er, „ist das Thema Höchstüberlassungsdauer“. In diesem Zusammenhang verwies Sudmann auf das Europäische Recht und bezweifelte die Zulässigkeit einer Beschränkung auf 18 Monate. Der Europäische Gerichtshof prüfe derzeit, ob ein längerfristiger Einsatz vor dem Hintergrund der Zeitarbeitsrichtlinie überhaupt verboten werden dürfe.
Zweite Jahreshälfte
„Der Gesetzgeber sollte nichts regeln, was sich alsbald als europarechtswidrig erweisen könnte“, mahnte der Jurist. Mit einer Realisierung der Koalitionsvereinbarung rechne er für die zweite Jahreshälfte – allerdings zeige die Erfahrung, dass bei weitem nicht alles umgesetzt werde, was in der Vereinbarung stehe. (WLI)