Kurzarbeitergeld für Zeitarbeit bejaht
Ein CDU-Änderungsantrag kurz vor Toresschluss brachte den Ball der Zeitarbeitsbranche wieder aufs Spielfeld der Anhörung zur Verlängerung der Gewährung von Kurzarbeitergeld (KuG): „Mit der Regelung wird die bis zum 31. März 2022 befristete Möglichkeit, Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu zahlen, bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Damit soll insbesondere die Möglichkeit erhalten bleiben, bei vorübergehenden Auftragseinbrüchen Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche zu erhalten“, begründet die CDU/CSU-Fraktion.
Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, nahm als Sachverständiger für die Zeitarbeitsbranche teil und wurde vor allem zur Situation der Zeitarbeit von den Ausschussmitgliedern intensiv befragt. Marc Biadacz (CDU/CSU) etwa wollte wissen, wie er denn die aktuelle Situation in der Zeitarbeit beurteile und ob Kurzarbeitergeld hier weiter nötig sei. Kramer betonte, die Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei nicht nachvollziehbar.
Adäquate Möglichkeiten
Anke Eidner (BA) hatte vorher erklärt, die Lage entspanne sich für die Zeitarbeit aktuell. Arbeitskräfte werden, so Eidner, wieder gesucht. Das spreche dafür, dass die Branche adäquate Möglichkeiten habe, wieder Arbeitsplätze anzubieten. Aus Sicht der BA könne die Zeitarbeit ab April aus der Unterstützung per KuG herausgenommen werden, da sich die Situation entspannt habe.
Noch lange nicht über den Berg
Dem widersprach Kramer: „Ich warne davor, denn wir sind noch lange nicht über den Berg. Die Lage hat sich in keiner Weise verändert. Von November auf Dezember ist die Zahl der Mitarbeiter in Kurzarbeit wieder angestiegen“, erläuterte Kramer die Situation auf Nachfrage von Jana Schimke (CDU/CSU). Kramer: „Wenn wieder Lieferkettenprobleme durch das Ausbreiten von Omikron in China auftauchen, brauchen wir das Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit.“ Die Branche brauche das Kurzarbeitergeld, um Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen. „Wer seine Zeitarbeitnehmer in Kurzarbeit schickt, hat in diesem Moment auch keinerlei Umsatz“, gab er die auch für Zeitarbeitsunternehmen wirtschaftlich bedrohliche Situation zu bedenken, dass „das ja niemand freiwillig macht“.
Lieferkettenproblematik
Dr. Susanne Uhl, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), ergänzte in diesem Zusammenhang die Position der IG Metall: Einbrüche bei den Lieferketten wirken sich insbesondere in der Automobilindustrie aus, in der auch zahlreiche Zeitarbeitnehmer beschäftigt seien. Daher sei Kurzarbeit für diese Branche zu empfehlen.
Massenentlassungen vermeiden
Das bestätigte auch Evelyn Räder, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Nach wie vor existiere ein erhöhter Bedarf an Kurzarbeit. Ohne Verlängerung sei verstärkt mit Entlassungen zu rechnen, und das müsse unbedingt vermieden werden. „Wir sind auch für die Weitergeltung in der Zeitarbeit, um Massenentlassungen zu vermeiden. Es ist nicht zu erkennen, warum Zeitarbeit in dieser Phase der Pandemie nicht mehr vorgesehen ist“, unterstrich sie die DGB-Position.
Kurzarbeitergeld bejahen
Prof. Dr. Ulrich Walwei, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), erläuterte, die Sonderregelung sei in der Krise absolut richtig gewesen, Zeitarbeit sei nicht schlechter zu stellen. Ein Auslaufen der Kurzarbeit für die Branche sei zwar grundsätzlich vertretbar, „aber es ist zu bedenken, dass Zeitarbeit auch in Branchen überlässt, die nach wie vor schwer von Pandemie betroffen sind, und dann wäre Kurzarbeitergeld zu bejahen“, zeichnete er die Situation nach.
2./3. Lesung am 18. Februar
Am Freitag, 18. Februar, stimmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ab 11.30 Uhr in 2./3. Lesung über die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 30. Juni 2022 ab. Die Anhörung ist im Parlamentsfernsehen auch nachträglich aufrufbar unter „Mediathek“. Alles Infos zur Sitzung stehen unter "Ausschuss für Arbeit und Soziales". (WLI)