Robert Schäfer – Bindeglied und Vermittler
Robert Schäfer bleibt iGZ-Landesbeauftragter für Hessen. Einstimmig bestätigten die rund 60 iGZ-Mitglieder den Unternehmer während ihrer Versammlung in Frankfurt im Amt. Schäfer betonte, er betrachte sich vor allem als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem iGZ-Vorstand.
„Wenn es um Themen und Stimmungen geht, übernehme ich gerne die Vermittlerrolle“, betonte Schäfer, der das Amt erstmals 2014 übernahm. Künftig wolle er diese Aufgabe noch weiter ausbauen.
Informationsbedarf
Über die AÜG-Reform in der Praxis berichtete Stefan Sudmann, Leiter Arbeits- und Tarifrecht, im Anschluss. Der Jurist verwies unter anderem auf die komplexe Problematik von Equal Pay: Zu berücksichtigen sei hierbei die Möglichkeit entweder des gesetzlichen Equal Pay nach neun Monaten oder des tariflichen Equal Pay nach 15 Monaten in Unternehmen mit Branchenzuschlagstarifverträgen.
Sachbezüge
In diesem Zusammenhang erläuterte Sudmann die Grundlagen des Equal Pay: Hierzu gehören, so der Verbandsjurist, sämtliche Geldzahlungen, aber auch Sachleistungen, wie etwa Dienstwagen oder Mitarbeiter-Rabatte. Im Gespräch mit dem Kunden sei zu klären, ob Sachbezüge gewährt oder verrechnet werden sollten.
Fragebogen
Von zentraler Bedeutung sei, den Kunden in die Pflicht zu nehmen. Hierzu empfehle er, den Equal-Pay-Fragebogen zu nutzen. „Die BA erwartet im Rahmen der Plausibilitätskontrolle eine schriftliche Auskunft des Kunden“, so Sudmann. Dem Gesetzgeber gehe es darum, den Abschluss von Scheinwerkverträgen zu verhindern. Abhilfe böten Rahmen-Überlassungsverträge.
Konkretisierung
Mindestens ebenso wichtig sei die Beachtung der Konkretisierungspflicht. Der Vertrag sei als ‚Arbeitnehmerüberlassungsvertrag‘ kenntlich zu machen. „Wenn Sie dann noch die An- und Abmeldung Ihrer Mitarbeiter sauber dokumentieren, kann Ihnen bei einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit nichts mehr passieren.“ (BR)