Risiko sektoraler Verbote für Zeitarbeit
„Wir haben heute zwei Stunden knackiges Programm vor uns“, begrüßte der iGZ-Bundesvorsitzende und Landesbeauftragte für Hamburg, Christian Baumann, die mehr als 50 Personen, die zum iGZ-Mitgliedertreffen ins Hotel Le Méridien in Hamburg gekommen waren. Die Themen Digitalisierung, sektorale Verbote für Zeitarbeit und der Tarifabschluss 2019 standen auf der Tagesordnung.
Baumann ging auf die aktuellen Bestrebungen ein, den Einsatz der Zeitarbeit in der Pflege zu erschweren, wenn nicht gar de facto zu verbieten. Die Beweggründe der Politik hier regulierend einzugreifen seien paradox: „Der Vorwurf lautet: Zeitarbeitnehmer verdienen zu viel Geld“, sagte Christian Baumann. Es gelte die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, nicht den flexiblen Einsatz über Zeitarbeit zu erschweren, appellierte Baumann. In Hamburg kennt man diese Versuche bereits aus dem Jahr 2013, als die Wohnbetreuungspersonalverordnung ebenfalls den Einsatz der Zeitarbeit in die Pflege erschweren sollte. Dies konnte seinerzeit mit großem Aufwand abgeschwächt werden.
Sektorales Verbot im Bauhauptgewerbe
Aktuell gibt es entsprechende Initiativen im Lande Berlin, die über eine Bundesratsinitiative einen erneuten Anlauf nehmen möchte. In dieser Initiative wird behauptet, dass ein solches sektorales Verbot zulässig sei, weil es das ja auch im Bauhauptgewerbe gebe. Der iGZ-Bundesvorsitzende stellte dar, dass das Verbot des Einsatzes der Zeitarbeit ins Bauhauptgewerbe im Lichte der aktuellen Branchenentwicklung aber durchaus als nicht mehr verfassungsgemäß angesehen werden kann. Er rief dazu auf, dieses Thema nicht allein deswegen an sich vorbei ziehen zu lassen, weil man selbst gerade nicht in die Pflege überlasse, da sich die Reflexe dieser Diskussion inklusive der Verbotsforderung auf alle anderen Bereiche übertragen lässt, in denen es ebenfalls einen Arbeitskräftemangel gibt. Daher kündigte Baumann eine intensive Prüfung der Verfassungswidrigkeit des Verbots der Überlassung ins Bauhauptgewerbe seitens des iGZ an.
Digitalisierung in der Zeitarbeit
„Die Zeitarbeit hat insgesamt vier Berührungsebenen mit den Herausforderungen der Digitalisierung“, erläuterte Marcel Speker, Leiter des iGZ-Fachbereichs Kommunikation und Digitalisierungsbeauftragter im Verband. Neben den veränderten Qualifikationsanforderungen der hochdigitalisierten Kunden und den sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter sind das vor allen Dingen die Kommunikationsebenen zum Mitarbeiter und zum Kunden und die internen Abläufe im Zeitarbeitsunternehmen. Mit den Teilnehmern diskutierte Speker anschließend die möglichen Bedürfnisse der Mitglieder mit Blick auf die Digitalisierung und welche Hilfestellungen der Verband in diesem Zusammenhang anbieten kann.
Tarifabschluss 2019
iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer stellte das Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlungen vor. Für Januar bis März wurden drei Null-Monate ohne weitere Erhöhungen vereinbart. Ab dem 1. April steigen die Entgelte im Westen um 1,9 Prozent, in 2021 dann um 3 Prozent und in 2022 noch einmal um 4,1 Prozent. Im Osten wird zudem auch die vor vier Jahren bereits vereinbarte Angleichung an die Westgehälter vollzogen. Deswegen steigen die Entgelte im Osten stärker als im Westen. Dreyer stellte zudem die Änderungen bei den Eingruppierungsgrundsätzen der jetzigen EG 2 bis 4, beim Urlaub, bei den Jahressonderzahlungen und beim iGZ-Arbeitszeitkonto dar. Anschließend stellte der VGZ-Verhandlungsführer und stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende, Sven Kramer, weitere Hintergründe und Abläufe der Verhandlungen vor. (MS)