Rickfelder unterstützt Tarif-Mindestlohn in der Zeitarbeit

RA Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, freute sich über die lokale Unterstützung des Verbandsanliegens, weil nur so soziale Verwerfungen auf dem nationalen Arbeitsmarkt zu verhindern seien. Ohne einen solchen allgemeinverbindlichen Tarif-Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche könnten wegen der ab 1. Mai 2011 geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU alle Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Nachbarländern zu den Tarif-Bedingungen ihrer Heimatländer in Deutschland arbeiten.

Unter drei Euro

Dort sind teils Stundenlöhne von unter drei Euro üblich. Dies müsse auf jeden Fall verhindert werden, erklärten übereinstimmend Rickfelder und Stolz. Man hoffe nun, dass auch die FDP in dieser Frage mitmachen werde.