Richtungsweisendes Urteil für einen fairen Mindestlohn
"Das Urteil ist vor allem ein positives Signal für eine faire, wie von uns geforderte tarifliche Lohnuntergrenze. Tarifverträge, die nun auch gerichtlich angezweifelt werden, können nicht der Maßstab für eine Lohnuntergrenze sein", erklärt die iGZ-Vorsitzende mit Verweis auf die derzeit laufende politische Debatte um die Höhe des möglichen Mindestlohns im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die CDU will sich bislang mit dem gesetzlichen Mindestlohn an den niedrigsten Einstiegslöhnen der in ihrer Wirksamkeit nun angezweifelten Tarifverträge orientieren.
Für richtiges Tarifwerk entschieden
Die Entscheidung des Gerichts gebe zudem denen recht, die sich für das iGZ-/DGB-Tarifwerk und für eine Mitgliedschaft im iGZ entschieden haben. "In diesen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten auch noch mit der Ungewissheit kämpfen zu müssen, ob der angewendete Tarifvertrag wirksam ist, bleibt den iGZ-Mitgliedern erspart", stellt Ariane Durian fest. Für Zeitarbeitsunternehmen, die sich für die Mitgliedschaft im mitgliederstärksten Arbeitgeberverband iGZ - und damit für das gemeinsame Tarifwerk von DGB und iGZ entschieden haben - bestehe damit die Sicherheit, auf Basis eines garantiert wirksamen Tarifwerkes zu arbeiten.
Solide Lohnuntergrenze
Nun sei es an der Politik, auf Basis dieses Gerichtsurteils die richtige Entscheidung für eine solide Lohnuntergrenze im AÜG zu fällen, die nicht nur einen fairen Mindestlohn gewährleiste, sondern auch das Fundament für einen fairen Wettbewerb der Zeitarbeitsunternehmen bilde.