Regulierungspläne zur Zeitarbeit eine "Schnaps-Idee"
„Es ist eine Schnaps-Idee, dass unsere Mitarbeiter erst nach neun Monaten dasselbe Geld bekommen sollen, wie Mitarbeiter im Einsatzbetrieb, und dass es ihnen nach weiteren neun Monaten wieder weggenommen werden soll, weil dann zwangsweise der Einsatz beendet wird. Wenn sie mit Gewerkschaften darüber sprechen, verstehen die das Problem häufig zunächst gar nicht, weil sie fest davon ausgehen, dass am Ende eines 18-monatigen Einsatzes so gut wie ausnahmslos eine Übernahme steht. Das wird aber so nicht funktionieren“, verwies Wagner auf die Realität.
Viele Unsicherheiten
Der Blick nach Berlin berge derzeit viele Unsicherheiten in sich – daher freue er sich, gemeinsam mit Rechtsanwältin Christiane Buß, iGZ-Referat Arbeits- und Tarifrecht, hinsichtlich der Koalitionsbeschlüsse einen Ausblick auf das Jahr 2015 werfen zu können. Die Juristin listete zunächst die geplanten Änderungen auf und legte dabei den Schwerpunkt auf die vorgesehene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie Equal Pay nach neun Monaten.
Tarifautonomiestärkungsgesetz
Christiane Buß thematisierte zudem die Inhalte des Tarifautonomiestärkungsgesetzes. „Was ist, wenn der persönliche Geltungsbereich nicht konkretisiert ist?“, nannte Christiane Buß ein Beispiel für mehrere Umsetzungsprobleme des Gesetzes. Zudem, so die Anwältin, stelle sich die Frage, „was ist, wenn die Tätigkeit in mehreren Mindestlöhnen enthalten ist, wie etwa bei Gerüstbauern oder im Malergewerbe?“
Tarifvertrag
Abschließend stellte die iGZ-Juristin die Änderungen im Tarifvertrag im nächsten Jahr vor: „Ab dem 1. Januar 2015 greift die Höhergruppierung von Entgeltstufe 3 in die Entgeltstufe 4“, erinnerte sie die Teilnehmer und nannte die Bedingungen dafür. (WLI)