Regulierungspläne blockieren Weiterqualifizierung
Angesichts der Brisanz geplanten Zeitarbeitsregulierungen im Koalitionsvertrag rückte die Debatte vor rund 60 Zuhörern in den Fokus der zweitägigen Veranstaltung der Technischen Akademie Esslingen zum Thema „Personalmanagement auf dem Prüfstand – Praxislösungen für Gegenwart und Zukunft.
Zukunftsmodell
Moderiert von Prof. Dr. Markus-Oliver Schwaab sprachen Ariane Durian, Frank Iwer (IG Metall) und Christian Rauch, Bundesagentur für Arbeit über „Zeitarbeit – Auslauf- oder Zukunftsmodell?“ Konsens herrschte auf dem Podium, dass eine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer vollkommen praxisfremd sei. Dies gelte ganz besonders mit Blick auf Weiterqualifizierungen der Zeitarbeitskräfte: „Meistens“, so die iGZ-Bundesvorsitzende, „dauern Weiterqualifizierungsmaßnahmen länger als 18 Monate, so dass den Mitarbeitern bei einer zeitlichen Begrenzung die Möglichkeit genommen werden würde, die eigenen Marktchancen durch die Weiterbildung zu verbessern“.
Öffnungsklausel
Gleiches gelte für Projektarbeiten. Viele Zeitarbeitnehmer werden laut Durian von den Unternehmen für ganz bestimmte zeitlich befristete Projekte beschäftigt, die sich ebenfalls oft über einen längeren Zeitraum erstrecken. In diesem Zusammenhang plädierten die Diskutanten einhellig dafür, zumindest eine Öffnungsklausel zu realisieren, die solche Fälle berücksichtige.
Fachvortrag
Der iGZ war bereits vor der Podiumsdiskussion gefragt: „Ausländische Fachkräfte – Rekrutierung über Personaldienstleister als Option“ lautete der Titel des Vortrags, den RA Stefan Sudmann, Leiter des iGZ-Referats Arbeits- und Tarifrecht hielt. Der Jurist ging darin der Frage nach, ob ausländische Bewerber über Personaldienstleister beschäftigt werden dürfen. Neben den Voraussetzungen nannte Sudmann auch die geltenden Sonderregelungen und Ausnahmen.
Bildungsabschlüsse
Zudem ging er auf ausländische Bildungsabschlüsse ein: „Hunderttausende ausländische Arbeitnehmer sind in Deutschland, deren Qualifikation und Berufserfahrung nicht optimal genutzt wird“, betonte Sudmann. Neben den Rechtsgrundlagen für eine Anerkennung informierte der Experte auch über mögliche Ansprüche. Abschließend thematisierte er die Überlassung von Zeitarbeitskräften an inländische Kunden über die ausländische Niederlassung einer Zeitarbeitsfirma. (WLI)