"Regulierungsanträge nicht hilfreich"
Zum Auftakt begrüßte Angelo Wehrli, bis dahin kommissarischer Landesbeauftragter für Schleswig-Holstein und amtierend für Hamburg, die Teilnehmer und zeichnete die aktuelle Situation der Wirtschaft vor Ort nach, die positive Trends verzeichne.
Branchenzuschläge
Verbandsjurist RA Stefan Sudmann referierte im Anschluss über die Branchenzuschlagstarife in der Praxis aus rechtlicher Sicht. Der iGZ-Jurist erinnerte zudem an die von den Mitgliedern beschlossene Selbstverpflichtung, beim Gebrauch von Werkverträgen nicht unter die unterste Lohneinstufung des iGZ-DGB-Tarifvertragswerkes zu gehen. Dabei müsse zudem beachtet werden, dass sich außerdem die Haftungsverhältnisse ändern. Allerdings habe das letzte iGZ-Mittelstandsbarometer gezeigt, dass Werkverträge bei den iGZ-Mitgliedsunternehmen kaum eine Rolle spielen – für lediglich elf Prozent seien Werkverträge eine Alternative.
iGZ-Verbandsjurist Stefan Sudmann (r.) referierte bei der Mitgliederversammlung in Kiel u.a. über Branchenzuschläge.
"vorübergehend"
Ebenfalls sprach Sudmann die Problematik des Begriffs „vorübergehend“ an, der zurzeit bei der Arbeitsnehmerüberlassung in der juristischen Diskussion steht. Dabei gehe es um die Definition, über welchen Zeitraum eine Überlassung vorübergehend sei. Im folgenden Gespräch erläuterte Sudmann kurz die Positionen der Parteien zur Zeitarbeit mit Blick auf die kommende Bundestagswahl. Angesichts der zahlreichen Regulierungsanträge zur Zeitarbeit stellte er fest, „das ist nicht hilfreich für unsere Branche“. Zu guter Letzt beantwortete der Jurist noch einige Fragen zum TV LeiZ. (WLI)