Regulierungen hätten Negativfolgen für Branche

„Wir werden unangemessene Regulierungspläne der Bundesregierung zum Equal Pay nach neun Monaten und zur Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten auf keinen Fall kritiklos hinnehmen", skizzierte iGZ-Verbandsjurist Stefan Sudmann beim iGZ-Mitgliedertreffen in Erfurt ein wichtiges Handlungsfeld des Arbeitgeberverbandes in den kommenden Monaten.

Außerdem informierte er die Teilnehmer über die Rahmenbedingungen des voraussichtlich im Herbst anstehenden AÜ-Gesetzgebungsverfahrens. Viele iGZ-Unternehmen wären laut Sudmann von der geplanten 18-Monats-Regelung betroffen. „Dies könnte für die Betroffenen negative Folgen haben, wenn die Ideologie über die Vernunft obsiegen würde", prognostizierte der Jurist. Demgegenüber sei allerdings das Tarifautonomiestärkungs- oder auch Mindestlohngesetz für die Zeitarbeit wenig relevant, da die Branche eine Lohnuntergrenze bereits vor einigen Jahren erfolgreich umgesetzt hat.

Rechtliche Aspekte

Als positiv hob Sudmann die aktuelle Rechtsprechung zur „Deckelungsregelung" bei Branchenzuschlägen des LAG Hamm hervor. Demnach reiche ein vom Kunden unterschriebener Nachweis des Vergleichsentgelts eines Stammmitarbeiters als Vergleichsmaßstab aus. Eine Vorlage von Lohnabrechnungen der Stammbelegschaft sei hierfür ausdrücklich nicht gefordert.

Ausländische Arbeitskräfte

Anschließenden moderierte Ulrike Kücker, Landesbeauftragte für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, eine Diskussionsrunde zu Beschäftigung von Asylbewerbern in Zeitarbeit. Die Teilnehmer  kritisierten dabei die Hemmnisse bei der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte nach § 40 Aufenthaltsgesetz. „Hier müssen wir unbedingt aktiv werden", betonten auch Sylvia Hesse, Regionalkreisleiterin Sachsen-Anhalt, sowie Dirk Hellmann, Regionalkreisleiter Sachsen. Denkbar sei zum Beispiel eine Landesinitiative in Thüringen, um aufzuzeigen, dass sich die Zeitarbeit mit ihren Fortbildungsmöglichkeiten etwa beim Spracherwerb sehr wohl auch für ausländische Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt erweisen könne. (BR)