Regelung für acht Branchen

Zeitarbeitnehmer, die in Unternehmen der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie eingesetzt werden, haben künftig ein Anrecht auf Lohnzuschläge. Darauf einigte sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit den Zeitarbeitgeberverbänden BAP und iGZ. Durch die Zuschläge soll sich die Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaften mit zunehmender Einsatzdauer angleichen. Insgesamt bestehen nun Regelungen für acht Branchen.

Zuschlag nach vier Wochen

Als „wichtigen Schritt“ würdigte der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Frank Werneke den jüngsten Abschluss. Es sei ein Erfolg, dass die ersten Zuschläge in der Papier- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie schon nach vier und nicht wie etwa in der Metallindustrie nach sechs Wochen gezahlt werden. Nach neun Monaten Einsatz tritt die letzte der fünf Stufen in Kraft. Dann erhalten die Beschäftigten rund ein Fünftel ihres Grundlohns zusätzlich. Der Tarifvertrag tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.

Vorwurf

Derweil wirft die IG Metall den Arbeitgebern „massenhaften Missbrauch“ mit den neuen Zuschlägen vor. In der Metall- und Elektroindustrie gelten die neuen Regeln schon seit dem 1. November. Armin Schild, Vorsitzender des Bezirks Mitte, zu dem die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen gehören, legte am Dienstag in Frankfurt die Ergebnisse einer Auswertung von Lohnabrechnungen vor, wonach rund 30 Prozent aller anspruchsberechtigten Zeitarbeiter ihre Zuschläge im ersten Monat nicht erhalten haben.

Diskussion

Häufig seien die Leihkräfte, teilweise unter erheblichem Druck, in niedrigere Lohngruppen eingeordnet worden. In anderen Fällen seien die Zuschläge zwar vom Kundenunternehmen bezahlt, aber von der Zeitarbeitsfirma nicht an die Arbeitgeber weitergereicht worden. Schild forderte stärkere Kontrollen durch die Arbeitsagenturen und eine schärfere gesetzliche Regulierung: „Sonst hängt der Tarifvertrag im luftleeren Raum.“

Üble Nachrede

Werner Stolz, IGZ-Hauptgeschäftsführer, sprach angesichts der pauschalen Vorwürfe von „übler Nachrede“. Arbeitnehmer könnten sich mit ihren Beschwerden an die eigens eingerichtete Kontakt- und Schlichtungsstelle wenden. „Grundsätzlich erwarten wir von der IG Metall ein tarifpartnerschaftliches Verhalten, das die Klärung von offenen Fragen im direkten Gespräch ermöglicht.“ (WLI)