Reformen nicht zurückdrehen
Im Gespräch mit dem Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg machte Durian ihren Standpunkt deutlich: Erst die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes habe es der Wirtschaft möglich gemacht, flexibel auf Auftragsschwankungen zu reagieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. „Es wäre ein Fehler, diese Reformen zurückzunehmen – jetzt, wo die Konjunkturlage positiv ist“, betonte die iGZ-Bundesvorsitzende.
GroKo-Pläne wecken Verständnislosigkeit
Zustimmung erhielt sie von Armin Zeller, iGZ-Landesbeauftragter Baden-Württemberg, und Christian Baumann, iGZ-Landesbeauftragter Hamburg. Die Unternehmer nutzen die Gelegenheit, dem Sozialdemokraten die Situation der Zeitarbeitsbranche darzulegen. „Seit 2012 gibt es Branchenzuschläge, die eine stufenweise Angleichung des Lohns von Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft sichern“, verdeutlichte Zeller. Den Vorstoß der Großen Koalition, ein gesetzliches Equal Pay nach neun Monaten einzuführen, könne er daher nicht verstehen.
Höchstüberlassungsdauer nicht praxisgerecht
Ebenso sei die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten nicht praxisgerecht. Viele Einsatzmöglichkeiten der Zeitarbeit würden damit wegfallen, beispielsweise Elternzeitvertretungen, kritisierte Baumann. Ebenso wären viele Weiterbildungsangebote nicht mehr praktikabel, „weil sich solche Maßnahmen schlicht nicht mehr rechnen, wenn die Einsatzzeit begrenzt ist“, urteilte Baumann. (ML)