Referentenentwurf: Stresstest nicht bestanden
Der vorgelegte Referentenentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Zeitarbeit/Werkverträge) aus dem BMAS weist massive Schwächen auf (praxisfremd, nur Lippenbekenntnisse zur Tarifautonomie, Überregulierungen) und bedarf dringend einer grundlegenden Überarbeitung.
Verunsicherung
Im Falle einer Umsetzung der Regelungen würde statt mehr Rechtssicherheit eine erhebliche Verunsicherung bei allen Beteiligten verursacht und überbordende Bürokratielasten entstehen. Insbesondere auch bei der Zeitarbeit würde das Pendel wieder weit vor die Hartz-Reformen ausschlagen. „Gut, dass das Bundeskanzleramt hier bereits ein klares Stopp-Signal gesetzt hat", erklärte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz am Rande der hochkarätig besetzten Tagung, zumal der Entwurf sogar noch über die getroffenen Koalitionsabreden hinausgehe.
Auftragsspitzen
vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt wies in seinem Eingangsstatement darauf hin, Werk- und Dienstverträge sowie die Zeitarbeit seien unverzichtbare Elemente des Wirtschaftslebens. „Mit Zeitarbeit bleiben die Firmen flexibel und federn Auftragsspitzen ab. Zeitarbeit ergänzt dabei das Stammpersonal, ersetzt es aber nicht." Nur 2,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seien in der Zeitarbeit tätig. Gleichzeitig sei Zeitarbeit ein Sprungbrett in Beschäftigung, insbesondere für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Brossardt: "Rund zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit in vollwertige Arbeitsverhältnisse. Zeitarbeit qualifiziert – mehr, als es Arbeitslosigkeit tut."
Projektarbeit
Er warnte vor einer Beschränkung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate: „Lange Überlassungszeiten gibt es fast nur im hochqualifizierten Bereich, etwa in der Projektarbeit. Es wäre absurd, diese Einsätze vorzeitig beenden zu müssen, weil die Überlassungshöchstdauer des Zeitarbeiters erreicht ist." Auch ein gesetzlich vorgeschriebenes „Equal Pay" nach neun oder zwölf Monaten lehnt die vbw ab. „Selbst wenn man die derzeit diskutierte 9-Monats-Frist in den Fällen, in denen Branchenzuschlagstarifverträge für Zeitarbeitnehmer existieren, auf zwölf Monate ausgeweitet, ist das viel zu wenig." Damit würden bestehende Tarifverträge, die Branchenzuschläge regeln, praktisch hinfällig.
Tarifautonomie
Insgesamt haben alle Referenten wie auch eindrucksvoll Prof. Dr. Martin Henssler betont, dass die Forderung „Tarifautonomie geht vor staatlicher Regulierung" bei den zukünftigen Überlegungen eine zentrale Rolle spielen muss.