Rechtliches Potpourri zum Jahresbeginn

Ein Potpourri zum Jahresbeginn: Auf dem iGZ-Mitgliedertreffen in Erfurt informierte Judith Schröder, Leiterin des Fachbereichs Arbeits- und Tarifrecht die Teilnehmer über Änderungen und Neuigkeiten in Recht und Gesetz. Die Teilnehmer diskutierten angeregt über die zum 1.1.2019 eingeführte Brückenteilzeit und die Pläne der großen Koalition zur Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Am Vorabend hatte sich iGZ-Bundesvorsitzender Christian Baumann mit Wolfgang Tiefensee, Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, und mit dem FDP-Landesvorsitzenden Thomas L. Kemmerich ausgetauscht.

Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz sehe, so Schröder, im aktuellen Entwurf eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Fachkräfte, die in der Zeitarbeit arbeiten wollen, leider nicht vor. Das wäre jedoch eine echte Arbeitsmarktmigration von Drittstaatsangehörigen in der Arbeitnehmerüberlassung. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. Es bleibe zu hoffen, dass die Zeitarbeit in den letzten Zügen des Gesetzgebungsverfahrens noch berücksichtigt werde.

Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fällte eine wichtige Entscheidung zu den Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte (BAG, Urteil vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18). Laut BAG würden Teilzeitbeschäftigte benachteiligt, wenn die Zahl der Arbeitsstunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entstehe, nicht proportional zu ihrer vereinbarten Arbeitszeit vermindert würde.“ Das sei bis dato im Manteltarifvertrag des iGZ-DGB-Tarifwerkes anders geregelt: "Teilzeitbeschäftigte müssen die gleichen Zuschlagsgrenzen erfüllen, die auch für Vollzeitbeschäftigte gelten, um Mehrarbeitszuschläge zu erhalten (vgl. § 4.1.2. Manteltarifvertrag). Mit der Rechtsprechung das BAG müssen die Zuschlagsgrenzen für Teilzeitbeschäftigte nun proportional zu ihrer Arbeitszeit angepasst werden", erläuterte die Referentin. (JS)